Die Rürup-Rente – Ein Baustein für Deine Altersvorsorge?

Rürup-Rente

Wie sieht’s denn bei Dir aus mit der Altersvorsorge?

Setzt Du auf einen Mix aus gesetzlicher und betrieblicher Rente? Oder kommt doch noch ein Riesterprodukt dazu? Vielleicht reichen auch die eigene Immobilie und ein separater ETF-Sparplan?

Bei der Altersvorsorge gibt es viel Gestaltungsraum. Da ist es gar nicht so leicht die passende Strategie mit den richtigen Produkten zu finden.

Ein Baustein, der für Dich interessant sein könnte, ist die Rürup-Rente. Das gilt übrigens auch wenn Du nicht selbständig bist.

Während die Riesterrente in aller Munde ist führt der gute Rürup ein Schattendasein. Es ist an der Zeit etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Und dafür habe ich mir Verstärkung ins Boot geholt.

Darf ich vorstellen…

Der Versicherungsfuchs hat sich netterweise bereit erklärt mir zu diesem Spezialthema mit Rat zur Seite zu stehen.

Wir beide kennen uns von einem der Finanzglück-Lesertreffen, die jedes Jahr im November in Frankfurt stattfinden. Der Fuchs arbeitet als Versicherungsanalyst und verbringt seinen lieben langen Tag damit, Versicherungsprodukte zu analysieren, zu bewerten und zu vergleichen. Das erlaubt ihm einen besonderen Blick hinter die Kulissen, ohne selbst den Kram verticken zu müssen.

Die beiden vorangegangenen Interviews zum Thema Versicherungen und Riester-Rente kamen sehr gut an. In den Kommentaren unten kannst Du gerne Deine offenen Fragen loswerden und der Versicherungsfuchs wird sie nach besten Gewissen beantworten.

Aber legen wir erst mal mit dem Interview los.

Interview mit dem Versicherungsfuchs

Moin Versicherungsfuchs, schön das Du mal wieder da bist! Heute möchte ich mit Dir über ein ziemlich spezielles Produkt der Altersvorsorge schnacken – der Rürup-Rente. Magst Du den „Rürup“ vielleicht erst mal kurz für uns einordnen?

Es gibt in Deutschland drei verschiedene Schichten der Altersvorsoge:

  • Schicht 1: gesetzliche Rentenversicherung (GRV), berufsständische Versorgungswerke o.ä., Basisrentenversicherungen (Rüruprente)
  • Schicht 2: betriebliche Altersvorsorge, Riester
  • Schicht 3: so ziemlich alles andere

Rürup ist also eine Altersvorsorge der Schicht 1. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich erst einmal wie die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) behandelt wird. Man kann die Beiträge steuerlich absetzen (volle Absetzbarkeit 2025), muss die daraus entstehende Rente später versteuern (volle Besteuerung 2040). Sie wurde 2005 eingeführt, damit auch Selbstständige die Möglichkeit haben, Altersvorsorge zu betreiben, die nachgelagert besteuert wird. Jedoch kann die Rürup-Rente auch von allen anderen Steuerzahlern abgeschlossen werden.

Letzteres ist vielen nicht bewusst ganz gemäß: „Was die Riester-Rente für den Arbeitnehmer, ist die Rürup-Rente für den Selbständigen.“ Ist Rürup tatsächlich auch relevant für angestellte Arbeitnehmer?

Der Impuls für die Rürup-Rente kam vor dem Hintergrund der Absicherung von Selbstständigen. Deswegen sind hohe steuerwirksame Beiträge möglich. Bei Riester ist der Maximalbeitrag bei 2.100 EUR p.a. festgeschrieben. Als alleinige Altersvorsorge wäre das ein Betrag, der für eine auskömmliche Rente keinesfalls genügen würde. Für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ist besonders die Zulage interessant. Bei Rürup gibt es nur die steuerliche Absetzbarkeit. Für Geringverdiener macht ein Rürup also eher keinen Sinn.

Der sehr gut verdienende Angestellte kann sich mit Rürup jedoch eine zusätzliche Rente aufbauen, bei dem das Finanzamt auf jeden investierten Euro, fast bis zu einen Euro drauflegt. Das kann besonders für gutverdienende Angestellte interessant sein, die nicht mehr lange zur Rente haben, aber noch nicht ausreichend privat vorgesorgt haben. Das kann einen „Renditeturbo“ von fast 100% nach der Steuererklärung haben.

Wie funktioniert die Rürup-Versicherung?

Eines vorweg: Ich bin kein Steuerberater. Alles was ich hier sage darf gerne nochmal von deinen Lesern überprüft werden und ich bin jederzeit dankbar, wenn ich etwas hinzulernen darf. Kurz: Ich übernehme keine Haftung für meine Aussagen. 😉

Wie bei jedem Altersvorsorgeprodukt, unterteilt sich die Laufzeit grob in zwei Phasen: Der Ansparphase und der Rentenphase. In der Ansparphase investierst du Geld, das bei Rürup steuerlich geltend gemacht werden kann, in der Auszahlungsphase entnimmst du Geld. Das geschieht bei Rürup über eine obligatorische lebenslange Rente, die aus deinen investierten Beiträgen plus Rendite gebildet wird.

Eine Kapitalisierung ist nicht möglich. Das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Der Rentner soll sein Geld nicht auf einmal auf den Kopf hauen können. Was der Gesetzgeber damit ausschließen will, ist, dass am Ende vom Geld noch Leben übrig ist. Sonst hätte der Staat Steuervorteile gewährt und muss nunmehr doch diese Person über die Grundsicherung finanzieren.

Und wie läuft das mit der staatlichen Förderung?

Die staatliche Förderung besteht in der nachgelagerten Besteuerung. Du kannst die Beiträge, die Du in die Rürup-Rente einzahlst, von der Steuer absetzen, musst dann aber dafür deine daraus resultierende Rente versteuern. Sowohl die Absetzbarkeit als auch die Besteuerung ist derzeit noch im Wandel. 2005 wurde die Rürup-Rente eingeführt. In diesem Jahr konnte man 60% der Beiträge steuerlich geltend machen. Jedes Jahr steigt nun die steuerliche Absetzbarkeit (2018: 86%), so dass man im 2025 100% der Beiträge steuerlich geltend machen kann.

Dann gibt es noch die absoluten Höchstgrenzen, innerhalb dieser die Rürup-Rente gefördert wird. Seit 2015 ist er an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Das bedeutet, dass die Höchstbeiträge, die man absetzen kann, sehr wahrscheinlich jedes Jahr steigen werden. Aktuell (2018) sind das 23.712€ (West) / 21.193€ (Ost) p.a. für Ledige. Verheiratete können diese Zahl einfach verdoppeln. Von diesen Höchstbeträgen sind alle Beiträge zur Schicht 1 erst einmal abzuziehen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge). Die Differenz steht dann für eine private Rürup-Rente zur Verfügung. Bei Beamten wird hier ein fiktiver Beitrag zur GRV abgezogen.

Die Besteuerung der Rente wird noch weiter in die Zukunft gestreckt. Wenn ich heute (2018) meine Rürup-Rente in Auszahlung bringe, wird sie für die gesamte Laufzeit nur zu 76% besteuert. Bis 2020 steigt die Besteuerung auf 80%, dann jeweils in 1%-Schritten bis 2040 auf 100%. Jemand der seine Rürup-Rente also ab dem Jahr 2040 zur Auszahlung bringt, muss seine Rente zu 100% versteuern.

Dann lass uns doch mal die Ansparphase genauer anschauen. Was macht die Rürup-Rente hier zum Beispiel attraktiver als die Riester-Rente?

Zuerst einmal die sehr hohen absoluten steuerlich förderbaren Summen. Es kann mehr als 10 x soviel steuerlich gefördertes Kapital investiert werden, wie in der Riester-Rente.

Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es zudem den Vorteil, dass man keine Beitragsgarantien zu erfüllen hat (Garantien kosten Geld). Theoretisch kannst du hier dein ganzes Geld in einen SmallCap-Fonds Burkina Faso anlegen.

Man muss sich also vorab die Fondsliste des Anbieters anschauen und entscheiden, ob die Fondsliste mit seiner eigenen Anlagephilosophie in Einklang zu bringen ist. Vom ETF bis zu teuren Dachfonds ist hier alles zu finden. Die Gebühren sind im gleichen Rahmen, wie bei allen anderen Rentenversicherungen auch. Es lohnt sich daher auch hier –wie wir schon bei den anderen Interviews erwähnt haben- sich einen Honorarberater mit an Bord zu holen, den man für die Vermittlung eines Nettotarifes (Tarif ohne Abschlussprovision und geringeren laufenden Kosten) bezahlt. Banksparpläne sind mir keine bekannt. Einen Fondssparplan kann man z.B. über fairr abschließen.

Banken und Versicherungen lieben es Finanz- und Versicherungsprodukte zu kombinieren, um so von höheren Gebühren zu profitieren. Gibt es Rürup auch alleine oder nur im Gesamtpaket, z.B. mit einer Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung?

Nein, man kann ganz ohne irgendwelchen zusätzlichen Versicherungsschutz eine Rürup-Rente abschließen. Hinterbliebenenabsicherung (Ehepartner + kindergeldberechtigte Kinder), Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) sind das einzige, das man in der Schicht 1 versichern darf. Man muss es aber nicht. Im Falle des Ablebens ohne zusätzliche Versicherung fällt dann der Großteil des Kapitals als Überschuss der Versichertengemeinschaft zu.

Normalerweise bin ich ein Gegner davon, verschiedene Produkte in einem Vertrag zu kombinieren. Bei einer Rürup-Rente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) würde ich aber davon eine Ausnahme machen. Wie wir in einem Gespräch schon mal erwähnt haben, wird jeder vierte Arbeitnehmer mal berufsunfähig. Im Umkehrschluss heißt das aber, dass 75% aller BU-Versicherten niemals eine Leistung aus ihrer BU erhalten. Diese beneidenswerten Glücklichen (wer will schon berufsunfähig sein?) haben rückschauend völlig umsonst Beiträge gezahlt. Für diese 75% wäre es vielleicht nicht ganz verkehrt gewesen, wenn sie ihre Beiträge steuerlich geltend gemacht hätten. Eine nun zu versteuernde Rente haben sie aus der BUZ nie bekommen, die Beiträge dann aber sehr wohl von der Steuer abgesetzt.

Jetzt habe ich also brav über die Jahre innerhalb des Rürup Produktes den Burkina Faso SmallCap-Fonds gefüttert und die Steuerersparnisse genossen. Ab wann kann ich denn von der Ansparphase in die Auszahlungsphase übergehen

Wer heute eine Rürup-Rente abschließt, kann frühestens mit 62 seine Rente beantragen. Natürlich wird die Rente höher, je später man sie in Anspruch nimmt. Einerseits kommen zusätzlich Beiträge und Zinseszins hinzu, andererseits steigt mit jedem Jahr der Rentenfaktor, da man ja auf jeden Fall kürzer seine Rente bezieht.

Wie funktioniert die Auszahlungsphase?

Aus dem angesparten Kapital wird mit Hilfe des Rentenfaktors eine Rente ermittelt.

Da man die Leistung nur als Rente abrufen kann, lohnt sich hier ein Blick auf den sogenannten „garantierten Rentenfaktor“ und ob bei Renteneintritt geprüft wird, ob sich zu diesem Zeitpunkt mit den dann aktuellen Rechnungsgrundlagen ein besserer Rentenfaktor ergibt. Der Rentenfaktor gibt an, wieviel Rente man pro 10.000 € auf jeden Fall an Rente bekommt.

Auf den ersten Blick wird der garantierte Rentenfaktor sehr gering erscheinen, da er meist mit einem ordentlichen Sicherheitsabschlag und den aktuell sehr niedrigem Rechnungszins (0,9%) berechnet wird. Deswegen ist es wichtig auf die Klausel zu achten, dass bei Renteneintritt erneut geprüft wird.

Der Rentenfaktor wird von dem jeweiligen Versicherer auf Grundlage vieler verschiedener Faktoren gebildet. Hier enthalten sind z.B. Sterbetafeln, Rechnungszins, eventuelle Hinterbliebenenabsicherung und Kosten. Der Rentenfaktor ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Falls es mal nicht so gut laufen sollte: Ist die Rürup-Rente pfändungssicher, wenn ich mal in Hartz 4 abrutschen sollte?

Grundsätzlich würde ich eine Rürup-Rente als Hartz 4–sicher bezeichen. Um sicher zu gehen sollte man sich hier aber noch einmal die Meinung der Arge einholen. Pfändungssicher ist sie aber nicht in jeden Fall. Ich habe schon von Fällen gehört, in denen von einem Gläubiger in Rürup-Renten vollstreckt wurde. Solange man sich jedoch in den Grenzen des § 851 c Abs. 2 ZPO bewegt, sollte eine Rürup-Rente pfändungssicher auch bei Privatinsolvenzen sein. Hier empfiehlt sich aber der Rechtssicherheit wegen, anwaltlichen Rat einzuholen. Ich mache ausdrücklich keine Rechtsberatung.

Wo siehst Du die Vor- bzw. Nachteile von Rürup?

Vorteile:

– Hohe steuerliche Ersparnis

– Keine Steuern auf die Gewinne der Fonds

– Kostenlose Shifts der Fonds möglich

– Lebenslange Rente (Ende vom Geld noch Leben übrig)

– Keine renditemindernde Garantie zu erfüllen

– Hohe steuerwirksame Zuzahlungsmöglichkeit am Ende des Geschäftsjahres

Nachteile:

– Auszahlung nur in Form von Rente (gewollt, weil Ende vom Geld… 😉 ),

– nicht vererbbar (nur an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder),

– hohe Gebühren möglich

– Besteuerung der Rente (die BU-Rente wäre auch steuerpflichtig)

– Kein gesetzliches Recht auf Guthabenübertrag zu anderen Anbieter

Für wen lohnt sich Rürup besonders – und für wen ist es weniger interessant?

Am meisten lohnt es sich für Spitzensteuersatzzahler, die ihre Beiträge ab 2025 zahlen (volle Absetzbarkeit) und vor 2040 in den Ruhestand gehen (volle Besteuerung). Ganz vereinfacht: Wenn ich wirklich mit vollen Beiträgen im Spitzensteuersatz landen würde, bekomme ich als Verheirateter bei einer Einzahlung von 40.000 EUR ca. die Hälfte über die Steuererklärung wieder. Gehe ich dann auch 2025 in Rente, muss ich von der Rente aus den 40.000 EUR nur zu 85% versteuern.

Auch könnte ich mir vorstellen, dass es für den einen oder anderen interessant sein könnte, sich eine Abfindung in zwei Kalenderjahren auszahlen zu lassen, um dann die vollen Beiträge ausschöpfend jeweils eine Zuzahlung in maximaler Höhe pro Kalenderjahr zu leisten.

Als durchschnittlich verdienender Angestellter würde ich zuerst riestern und nur wenn ich zusätzlich noch steuerlich geförderte Altersvorsorge darüber hinaus betreiben wollte, eine Rürupversicherung abschließen. Eventuell kann es sich natürlich bei einer eingeschlossenen BU auch vorher schon rechnen.

Wie auch bei Riester ergibt sich ein „Renditeturbo“, wenn man kurz vor Renteneintritt höhere Beträge einzahlt und ein hohes zu versteuerndes Einkommen hat. Die Steuerrückerstattungsrendite kann dann kein noch so guter ETF aufholen.

Versicherungsfuchs, ich danke Dir für das Interview!

 

Es ist ja schon interessant was man sich bei der Altersvorsorge so alles einfallen lassen kann. Rürup ist noch mal eine ganz besondere Nummer.

Nach meinem Interview mit dem Versicherungsfuchs über die Riester-Rente hatte sich meine Meinung positiv geändert. Wenn richtig angegangen, kann Riester sinnvoll sein, sowohl für Niedrig- als auch für Gutverdiener.

Bei Rürup ist die Sache differenzierter. Es zieht in erster Linie bei Gut- oder Spitzenverdienern, da hier die Steuerspareffekte am besten greifen. Dort kann eine Rürup-Rente sinnvoll sein.

Mich stört allerdings massiv, dass Rürup so konstruiert ist, dass man aus der Nummer nicht mehr rauskommt. Eine Kündigung ist vom Gesetzgeber nicht gewollt. Mitgehangen, mitgefangen. Eine Beitragsfreistellung ist dann das Höchste der Gefühle.

Aber wenn Du auf Sicht fährst, das Rentenalter in greifbarer Nähe, vielleicht sogar noch in Kombination mit einer hohen Abfindung, dann ist eine Rürup-Rente sicherlich eine feine Sache.

Deine Meinung ist gefragt

Wie ist Deine Meinung zu diesem Altersvorsorge-Exoten? Könntest Du Dir vorstellen eine Rürup-Rente in den Rentencocktail zu mixen? Oder hast Du sogar schon Erfahrungen gesammelt?

Der Versicherungsfuchs steht selbstverständlich wie immer bereit Deine Fragen nach bestem Gewissen zu beantworten.

Also, schieß los! Ich bin schon gespannt auf Deinen Kommentar.  


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16 Kommentare

  1. Hast du nicht das gleiche Finanzprodukt (Rürup-Rente bzw. fondsgebundene Altersvorsorge) in einem anderen Artikel als größten finanziellen Fehler deines Lebens bezeichnet? Wie passt das denn zu diesem eher positiv angehauchten Artikel hier?

    1. Moin Michael,

      Du meinst diesen Beitrag hier. Mein größter finanzieller Fehler war der Abschluss einer Fondsgebundenen Rentenversicherung mit Todesfallschutz. Ist eine andere Geschichte wie Rürup (fällt unter Schicht 3).

      Aber ist es so rübergekommen, dass Rürup etwas für mich persönlich ist? Es müsste schon einiges zusammenkommen damit ich eine Rüruprente abschließen würde (eventuell bei der Nähe zur Rente und sehr großem Einkommen). Das heißt aber nicht, dass es für andere Leute nicht Sinn machen könnte. Genauso kann ein Riestervertrag sehr sinnvoll sein, auch wenn es kein Produkt ist was ich für mich abschließen würde. Zumindest im Moment.

      VG, Nico

    2. Hi Michael,
      der größte Teil des “Fehlers” lag darin, dass es sich um ein gezillmertes Produkt handelte. Hier wird der Großteil der Kosten, die das Produkt über die gesamte Laufzeit hätte, auf die ersten Versicherungsjahre gelegt. Damit hat man fast immer einen Fehler gemacht, wenn man sich den Guthabenstand im ersten Quartal der Vertragslaufzeit anschaut.
      Ein Versicherungsprodukt wird nur einen Vorteil gegenüber einer eigenen Anlage haben, wenn man am Ende der Vertragslaufzeit die Nachsteuerrendite miteinander Vergleicht.

      Gruß
      Versicherungsfuchs

  2. Hi!

    Klasse Artikel, der die Vor- und Nachteile einer Rürup sehr übersichtlich und strukturiert rüberbringt. Ich persönlich bin auch am Überlegen, ob eine Rürup eventuell als Ergänzung meiner Rente in Frage kommen kann. Was mich bisher davon abhält:

    – fehlende Kapitalisierbarkeit (gewollt hin oder her)
    – Wird die Rürup-Rente auch als Ersatz für die gesetzliche Rente für Selbstständige akzeptiert?

    Immerhin plant unsere tolle deutsche Regierung, ab kommendem Jahr ALLE Selbstständige zur Teilnahme an der gesetzlichen Rente zu verpflichten.

    Wenn ich als Selbstständiger nun bald MUSS, dann lieber in eine Rürup, als in die gesetzliche Geldvernichtungsmaschine. Aber ob der Gesetzgeber das dann als gleichwertig akzeptiert, ist eine andere Frage.

    Kannst du deinen Bekannten dahingehend mal fragen?

    Katastrophe und doppelt gemoppelt wäre es ja dann, wenn Selbstständige eine Rürup abschließen UND zusätzlich dann in die Gesetzliche einzahlen müssen. Wäre super wenn dein Bekannter dazu vielleicht noch etwas aussagen könnte.

    Liebe Grüße

    1. Hi,
      deine Frage, ob eine Rüruprente als Ersatz für Selbstständige akzeptiert werden würde, kann ich dir leider nicht beantworten. Dafür würde sprechen, dass es ein Produkt der Schicht 1 ist und auch z.B. die Versorgungswerke als Ersatz akzeptiert werden. Andererseits möchte man die Basis der GRV verbreitern. Ob hier ein Ausweichen erwünscht ist? Eher nicht…
      Doppelt musst du natürlich nicht einzahlen. Die Rüruprente lässt sich stets beitragsfrei stellen. Wenn du nun eine Rüruprente abschließt, solltest du bei deinen Gedankenspielen beachten, dass du eine ungezillmerte Versicherung abschließt. (Zillmerung: Die Abschlusskosten werden zum großen Teil auf die ersten Beitragsjahre gelegt und nicht gleichmäßig auf die Laufzeit verteilt.) Wenn du eine gezillmerte Rentenversicherung nach wenigen Jahren beitragsfrei stellst, wird kaum Kapital gebildet worden sein, da die Gebühren anfänglich verrechnet wurden.
      Hier wieder der Hinweis, dass man am besten mit einem Versicherungsberater einen Honorartarif abschließen sollte. In diesem sind keine (hohen) Abschlusskosten enthalten.

      Gruß
      Versicherungsfuchs

  3. Tach,
    es ist schon richtig, dass die Beitragsanteile zur BU dann auch steuerlich geltend gemacht werden kann. Richtig ist auch, dass die meisten die BU nicht brauchen und sich daher über die Absetzbarkeit am Ende der Laufzeit freuen werden.
    Allerdings sollte man dann auch erwähnen das die BU-Rente (weil zu versteuern) entsprechend höher angesetzt werden muss um das Risiko zu decken und entsprechnd mehr kosten wird. Hätten demzufolge die meisten auch am Ende deutlich mehr Beitrag gezahlt, weil Sie ja nicht BU geworden sind…
    VG
    Peter Ponkel

    1. Hallo Peter,
      das ist natürlich richtig. Die Besteuerung ist aber auch bei den stichpunktartigen “Nachteilen” erwähnt:

      “Besteuerung der Rente (die BU-Rente wäre auch steuerpflichtig)”

      Da die BU-Rente nicht so hoch angesetzt wird, wie das Nettoeinkommen, wird man bei dem Bezug der BU-Rente durch die Progression weniger Steuern zahlen, als auf sein Einkommen. Zudem wird die Rente bis 2040 nicht vollständig besteuert werden. Inwieweit man die Rente dann höher ansetzt, sollte mit einem kompetenten Vermittler besprochen werden.
      Der vollständigkeithalber muss man auch noch erwähnen, dass auch eine BU-Rente der Schicht 3 nach dem Ertragsanteilverfahren besteuert wird. Das sollte aber noch weniger ins Gewicht fallen, als bei einer Basisrenten-BUZ der Schicht 1. Auf eine BU im Rahmen einer bAV (Schicht 2) fallen zudem noch Sozialversicherungsabgaben an.
      Gruß
      Versicherungsfuchs

      1. Hallo Fuchs,

        danke für die Antwort.

        Mir ging es weniger um den Nachteil der Besteuerung, sondern das man diese bei der Höhe der abzuschließenden Rente berücksichtigen muss und entsprechend mehr Beitrag zahlt. Die Steuerersparnis steht also dem höheren Beitrag gegenüber.

        Das mit dem Ertragsanteil in der 3. Schicht habe ich für mich mal durchgerechnet und liege noch unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, also steuerfrei. Setze ich jetzt noch die BU-Rente unter meinem Netto an, spricht für mich persönlich mehr für Schicht drei.
        Weniger Beitrag während der Laufzeit und Leistungen wahrscheinlich steuerfrei.

        Danke Dir
        Peter Ponkel

        1. Hi Peter,
          da du anscheinend schon wirklich detaillierte Nachsteuerrenten berechnet hast, hast du dir vielleicht auch schon mal eine Kombination aus Schicht 1 und Schicht 3 BU-Rente durchgerechnet? Mit der Ertragsanteilsbesteuerung sollte beim Freibetrag noch Luft sein, oder?
          Gruß
          Versicherungsfuchs

  4. Moin,
    Frage: Kann ich die Rürup auch ins Ausland verlegen, also wie bei einer Rente mir die Auszahlung ins Ausland schicken lassen?
    Zu klären wäre dann wohl mit dem Steuerberater die Besteuerung in dem jeweiligen Land,oder?

    Mit freundlichen Grüßen
    Plutusandme

    1. Moin,
      wie die Besteuerung stattfindet, hängt meines Wissens davon ab, ob und in welcher Form mit dem entsprechendem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde.
      Grundsätzlich sollte das als Schicht 1 – Rente möglich sein.

      Gruß
      Versicherungsfuchs

  5. Was ist besser, netto oder brutto Sparen fuer die AV? (also aus versteuertem oder aus unversteuertem Einkommen?)

    Natuerlich waere brutto besser, oder?
    Klingt ja logisch?!

    Aber, falls (und genau das ist der Fall bei Riester, Ruerup, bAV, KV, RV & Co):
    – die Investzeit am globalen Aktienmarkt nur kurz waere, weil (zu) fruehe, zwangsweise Umschichtung in Versicherungs-Instrumente oder Rentenpapiere geschieht
    – der pers. Anlagepfad (Sequence of Returns) unguenstig waere, zB falls im Ansparalter von 40-55 Jahre Stagnation an Aktienmaerkten, dann zwangsweise Umschichtung in Renten -> dann waere die Stagnation persoenlich eingelockt.
    – weil aus regulatorischen Gruenden im Alter “viel” Geld eben nicht am globalen Aktienmarkt angelegt ist sondern eine geringe(re) Quote?! entgeht “viel” Rendite falls man alt wird
    – weil du kaum an dein Geld ‘ran kannst und es nicht so leicht vor kostenmaessiger oder steuerlicher Willkuer schuetzen kannst?

    Weshalb koennte evtl Netto-Sparen besser fuer dich sein?:
    – du entscheidest selber, wie das “viele” Geld in deinem Ruhestand angelegt sein soll (zB renditetraechtiger am globalen Aktienmarkt als in Staatsanleihen),
    deine Aktien-Quote im Alter waere nicht fremdbestimmt, sondern selbstbestimmt
    – du flexibel sein kannst und dein Vermoegen leichter weltweit mit dir Reisen kann (falls noetig) oder verschenkt/-erbt, verprasst oder gestiftet werden kann
    – es dein Vermoegen ist und nicht bei einem Intermediaer (Versicherung) oder in staatlicher Obhut einer “Zugriffsbarriere” oder hohen Kosten unterliegt?

    Letztendlich hat es mit Vertrauen zu tun (vertraue ich mehr mir oder staatlichen Systemen)?
    Es hat mit Arbeit zu tun (kuemmere ich mich selbst, oder will ich mich lieber treiben lassen – in der Masse mitschwimmen)?
    Es hat mit Muendigkeit und Freiheit und Anreiz zu tun (“der Staat soll’s richten und mich vor mir selbst schuetzen – oder ich will Verantwortung fuer mich uebernehmen”)
    Auch etwas mit Faehigkeiten (wenn ich es nicht kann und auch nicht lernen kann oder mir kein Vertrauter hilft, dann bleibt nur das staatl. Systeme …)?

    Was noch? Weitere Ideen?

    Getroffene Annahmen:
    – eine moeglichst lange Investment-Zeit in globale Aktienmaerkte ist besser als eine kurze/begrenzte Zeit (Riester, bAV, Ruerup)
    – globale Aktienmaerkte outperformen weiterhin mittelfristig Renten- oder Versicherungs-aehnliche Anlageinstrumente nach Steuern und Inflation
    – die pers. Lebensdauer ist unbekannt
    – die genauen zukuenftigen Kapitalmarkt-Renditen sind unbekannt
    – der genaue pers. Investment-Pfad (wann wird wieviel gespart, wann wird wieviel entnommen) ist unbekannt
    – Intermediaere (Staat, Versicherungen, Kapital-Anlage-Gesellschaften) verursachen hoehere Kosten als eine Do-it-yourself Strategie
    – Finanzbildung ist vorhanden bzw wird erlernt, so dass man “glaubt zu wissen, was man tut” 😉
    – die steuerliche Situation in der Zukunft ist unbekannt.
    Jedoch wuerde ein Fortschreiben der letzten Jahrzehnte bedeuten: Es gibt ein immer schmaleres Band zwischen Grundsicherung einerseits und Spitzenbesteuerung andererseits. Ueberlege, wo du landen willst.
    Die staatl. Steuereffizienz ist meist hoeher darin, sich ein paar Prozentpunkte bei den Massen zu besorgen (staatl. AV-Instrumente) statt mit Kapitalverkehrskontrollen wenige grosse ETF-Depots auf der Flucht zu schroepfen?
    Wir werden sehen … 😉

    Fazit: Es kommt auf deine pers. Situation an. Fuer mich ist Ruerup nix, fuer Selbstaendige mit geringer Grundabsicherung vielleicht als Grundlast/Versicherungskomponente?
    Nur sind Selbstaendige doch eher freiheitlich, selbstbestimmt und staats-kritisch unterwegs? Bei Beamten haette ich keine Bedenken: sie setzen eh’ voll auf den Staat in allen Belangen?

    Wir pers. versuchen einen 50-50%-Mix: Gesetzl. Rente (Schicht1) – Private Vorsorge m ETFs + mietfreies Wohnen (Schicht 3) und fuehlen uns sehr wohl damit.

    1. Deine Argumente kann ich durchaus nachvollziehen. Aber was machst du, wenn du im Alter Pflegekosten von 3000 Euro/Monat hast oder schwer krank wirst?

      Eine Rürup ist da wenigstens pfänndungssicher. Dein ETF-Depot musst du dann selbst aufbrauchen bis keine Kohle mehr da ist wenns blöd läuft. Oder dein Eigenheim verkaufen…

      Gruß

  6. Hi Thorsten,
    die Tatsache, dass man aus der Sache nicht mehr „rauskommt“, ist ja gewollt. Es geht bei einer Rentenversicherung gerade darum, das „Langlebigkeitsrisiko“ abzusichern. Für diese Absicherung ist man in einer Rüruprentenversicherung sogar besser aufgehoben, als in einer Rentenversicherung, bei der man ein Kapitalwahlrecht hat. Da hier auch eine totkranke Person kurz vor Renteneintritt sein Geld nicht einfach abrufen kann, liegt hier aus Sicht der Versichertengemeinschaft ein „besseres“ (weil durchschnittlich weniger lang lebendes) Kollektiv vor.

    Dann möchte ich nochmal Papa Staat in Schutz nehmen. In den allermeisten Fällen erweist sich Papa Staat als der verlässlichste Geschäftspartner. Dass sich die Steuervorteile hier ändern, ist wesentlich unwahrscheinlicher, als dass sich neue Steuern auf Kapitalerträge oder sogar auf das Kapital (–> Vermögenssteuer?) ergeben. Ein “Dann kann ich immernoch abhauen!” ist leicht gesagt, wird aber nur in den wenigsten Fällen praktikabel sein. Man hat also wesentlich mehr Bestandsschutz als auf freie Kapitalanlage. Zudem steht mit einer Rüruprente noch die riesige Lobby der Versicherungswirtschaft hinter dir. Man muss Lobbyismus nicht gutheißen, aber die Tatsache kann man nicht weg diskutieren.

    Gruß
    Versicherungsfuchs

  7. Für mich das Totschlag-Argument ist, “dass man aus der Nummer nicht mehr rauskommt”.

    Steuervorteile können sich jederzeit ändern, sodass das alleine kein guter Anreiz ist.

    Beides zusammen macht es für mich absolut unattraktiv!

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