Freitagsfrage: Wie kann Hans sein Geld verschenken?

Geld verschenken

Willkommen zur Freitagsfrage!

Hier geht es wieder mal um Deine Meinung. Ich gebe eine kurze Einleitung zu einer konkreten Frage. Dann übernimmst Du die Show.

Heute sind wir großzügig.

Schenken – aber richtig

Auf Finanzglück diskutieren wir viel über den Vermögensaufbau. Aber was machst Du mit der Asche, wenn sie erst mal da ist und Du sie gar nicht brauchst?

Leser Hans steht hier vor einem ganz besonderen Problem und hofft auf gute Ratschläge aus der Community.

Lassen wir ihn erst mal selbst zu Wort kommen.

Ich lebe alleine, bin nicht verheiratet und habe keine Kinder. Da ich jetzt in einem Alter bin, wo ich etwas an finanziellen Mitteln angespart habe, welche ich nicht mehr alle für meine Zwecke nutzen kann, habe ich die folgende Idee überlegt:

Ich würde gerne drei mir sehr nahestehende junge Menschen, mit denen ich nicht verwandt bin, auch finanziell unterstützen und habe mir dazu für den Anfang einen Betrag von jeweils 20T Euro vorgesehen. Bis zu diesem Betrag fallen bei einer Schenkung keine Steuern an (es braucht aber eine notarielle Beurkundung).

Zudem könnte ich in meinem Testament in Form eines Vermächtnisses zusätzlich diese drei Menschen aufführen. Mir geht es darum, dass ich selbst bestimmen möchte, was mit meinen Werten geschehen soll und dass sie in gute Hände kommen.

Wie kann ich jedoch die Schenkung schützen, wenn z.B. die begünstigte Person irgendwann Sozialleistungen bezieht, die Einkommensverhältnisse offen legen muss und die Schenkung so ggf. angerechnet wird?

Wäre es möglich, den Schenkungsbetrag erst dann zur Wirkung kommen zu lassen, wenn diese Person aus diesen Kontrollen wieder heraus ist? Oder ihr erst im höheren Alter zur  Alterssicherung zur Verfügung steht? Welche alternativen Möglichkeiten stehen mir in einem solchen Fall zur Verfügung?

Heute Hans helfen

Au Backe, keine leichte Frage.

Deshalb zähle ich auf Deine Hilfe!

Vielleicht hast Du schon Erfahrungen auf dem Gebiet oder aber eine Vorstellung davon wie Hans vorgehen könnte.

Wie kann Hans sein Geld verschenken?

Ich bin schon gespannt auf Deinen Kommentar!

 

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16 Kommentare

  1. Eine sinnvolle Schenkung kann darin bestehen, jemandem aus dem Sozialleistungsbezug herauszuhelfen. Wer arbeitssuchend ist würde sich vielleicht über einen Umzugskostenzuschuss freuen oder über eine Fortbildung. Falls der Leistungsbezug auf eine Behinderung zurückzuführen ist, dürfte es aber auch in Zukunft kaum ein Entrinnen aus der Situation geben. Aber auch Leistungsbezieher brauchen mal Urlaub.

    1. Danke Uta, für Deine guten Anregungen.

      Ja, der Leistungsbezug ist in meinem beschriebenen Fall auf eine chronische Erkrankung mit vielfältigen Einschränkungen zurückzuführen. Ich denke, dass lässt sich von daher auch nicht wesentlich verbessern. Umso wichtiger finde ich es, da in unterschiedlichen Formen unterstützend beizustehen. Leider ist ein Urlaub in einer solchen Lebenssituation keinerlei Entlastung sondern bedeutet wiederum neue Belastungen.

      Freundliche Grüße
      Hans

  2. Hallo Robert,

    danke für diese wichtige Betrachtung des Themas. Abgesehen von dem steuerlichen Aspekt kann der Erbfall da natürlich mit in den Zeitraum fallen. Somit werde ich wohl am besten das klar trennen. In eine regelmässige Unterstützungsleistung zu meinen Lebzeiten und eine genaue Benennung meiner Wünsche für diese drei Personen in einem Testament in Form eines Vermächtnisses mit Umsetzung durch einen Testamentsvollstrecker.

    Gut, dass ich hier so viele Möglichkeiten aufgezeigt bekomme. Vielen Dank an alle, die Ihre eigenen Ideen mit einbringen.

    Freundliche Grüße
    Hans

  3. Hey ho,
    Aus steuerlicher Sicht hast du einen Punkt vergessen und zwar, dass die Übertragung von Vermögen auf einen 10-Jahres-Zeitraum betrachtet wird (also wenn du heute 20k schenkst und in 2 Jahren der Erbfall eintritt, fällt die Erbschaftssteuer trotzdem an). Ich würde dir daher vorschlagen, dass du deinen Freunden einfach einen monatlichen Betrag x in bar zur Verfügung stellst, mit dem sie dann etwas anfangen könnten, ohne so wirklich in Erklärungsnot zu geraten… Vll hilft dir das ja weiter. LG

  4. Bei einem Betrag von 20000 Euro würde ich in der Tat überlegen, ob es nicht einfacher wäre, ihn einfach in Bar zu übergeben oder die Hälfte zu überweisen und die andere Hälfte in bar zu übergeben. Bis 10k gibt es auch keine Nachweispflicht, woher Geld kommt. Mit dem restlichen Bargeld können die Beschenkten dann ihren Alltag bezahlen und sparen sich für ein oder 2 Jahre den Gang zum Geldautomaten.

    1. Hallo Stefan,

      danke für Deine Überlegungen zu demThema. Das wäre dann möglicherweise am ehesten auch praktisch umsetzbar. Und es bedeutet jeweils eine langfristige aktuelle Unterstützungsleistung. Ich werde dazu mir noch genauer Gedanken machen, ob das für mich so umsetzbar ist.

      Freundliche Grüße
      Hans

    1. Hallo Arno Nym,

      danke für Deine Anregung. Ja, das wäre eine Möglichkeit, dass ganze so auch aufzuteilen in kleinere Tranchen.

      Freundliche Grüße
      Hans

  5. Hallo Hans,

    ich weiß, dass Versicherungsprodukte in der Finanzblogger-Community nicht hoch im Kurs stehen, aber wenn du möchtest, dass deine Bekannten nachhaltig etwas von dem Geld haben und du es vor Zugriffen vor deren Rentenalter schützen möchtest, dann wäre vielleicht eine Möglichkeit die sogenannte “Basisrente” (Rürup-Rente).

    Wenn du deinen Bekannten 20.000 EUR mit der Auflage schenkst, diese in eine solche Basisrente einzuzahlen, sollten dadurch mehrere Vorteileentstehen:

    1. Geschützt vor Zugriff (erst die Rente ab dem 62. Lebensjahr kann grundsätzlich wieder gepfändet werden)
    2. Deine Bekannten würden die 20.000 EUR nicht nur steuerfrei geschenkt bekommen, sondern könnten die 20.000 EUR selbst auch noch von der Steuer absetzen (die Schenkung ggf. auf mehrere Jahre verteilen um die steuerliche Wirksamkeit zu erhöhen?)
    3. Deine Bekannten hätten eine höhere Liquidität, da sie ggf. weniger eigene Altersvorsorge betreiben müssen, bzw. eine Steuerrückerstattung erhalten.
    4. Alle 10 Jahre kannst du ihnen wieder steuerfrei 20.000 EUR auf die gleiche Weise schenken.

    Sollte dies für dich ein gangbarer Weg sein, achte darauf, ein Versicherungsprodukt mit niedrigen Kosten zu wählen.

    Gruß
    Versicherungsfuchs

      1. Hallo Stefan,

        ich bin kein Versicherungsvermittler. 😉
        Ich kenne die Meinung von Herrn Dr. Fiala. Vielleicht ist dir aufgefallen, dass in dem Artikel kein spezielles Urteil mit Aktenzeichen genannt ist.
        Er vertritt in der Fachwelt eine vereinzelte Meinung. Grundsätzlich ist die Basisrente analog der der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen worden. Deswegen sind Basisrenten und die gesetzliche Rentenversicherung der Schicht 1 zuzuordnen.

        Gruß
        Versicherungsfuchs

    1. Hallo Versicherungsfuchs,

      danke für Deine Überlegungen zu meinen noch offenen Fragen.

      Die Idee, eine Schenkung in einen Versicherungsvertrag zu geben, gefällt mir nicht. Zum einen mag ich solche Versicherungen wie die Basisrente aufgrund der ungenauen Vorhersehbarkeit zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht. Zum anderen kommt eine solche Lösung für mich nicht in Frage, da es sich dabei dann nur um eine tatsächlich verwertbare Leistung in sehr ferner Zukunft handelt. In meinem Fall für die zu Beschenkten wären das noch gut vierzig jahre hin. Das ist mir nicht recht. Mir geht es um eine aktive, aktuelle Unterstützungsleistung jetzt, wo es benötigt wird, und nicht erst in vielen Jahren.

      Doch auf jeden Fall bedanke ich mich für die Beschreibung einer Möglichkeit.

      Freundliche Grüße
      Hans

  6. Hallo,
    also konkret damit zu tun hatte Ich noch nicht. Was mir jetzt so durch den Kopf schießt.

    Stipendium und ähnliches vielleicht eine Weg sein können. Das man monatlich dann quasi ein Stipendium vergibt. Vielleicht sogar entsprechend eine Stiftung dazu gegründet.

    Wie gesagt nur ein Gedanke, aber vielleicht ist das ein Weg.

    1. Hallo Maximilian,

      danke für Deinen Beitrag.

      An ein Stipendium habe ich auch bereits gedacht, nur ist das so bei einer Person nicht durchführbar, welche bereits Sozialleistungen erhält. Da diese ihre gesamten Einkünfte offen legen muss aufgrund ihres wohl auch noch länger andauernden Status. Dadurch können keine Zahlungen über Kontoverbindungen laufen. Da hiermit eine Schenkung erheblich geschmälert wird durch die Anrechnung von Vermögen, daher, dass die regelmässigen Sozialleistungen gekürzt werden und auch zeitweise ganz entfallen können.

      Eine Stiftung gründen ist mir zu unspezifisch. Ich möchte gerne diese drei, mir gut bekannten Menschen in der beschriebenen Form umfassender unterstützen. Daneben gibt es bereits auch weitere Unterstützungsformen von mir.

      Freundliche Grüße
      Hans

  7. Komplexes Thema, aber zwei Fehler sehe ich schon.
    Vorweg: Das Testament klammere ich hier bewusst aus, das würde ich grundsätzlich nur mit juristischer Beratung machen. Vor allem, wenn es um größere Vermögenswerte geht, und das scheint ja der Fall zu sein.
    Eine Schenkung von drei Mal 20.000 Euro sehe ich hingegen nicht als echte Schwierigkeit:
    1.) Auf den Notar kann man verzichten, da die Beurkundung nur Gebühren verursacht und allein eine Sicherheit für die Beschenkten darstellt. Wenn man die Beträge einfach zahlt, ist die Schenkung vollzogen und damit wirksam, auch ohne vorherige Beurkundung (Schenkungsvollzug).
    2.) Das Thema Sozialleistungen. Hier kann man mit hoher Sicherheit davon ausgehen, dass praktisch jede Gestaltung, die einem Beschenkten den Bezug von Leistungen trotz des Schenkungsbetrages ermöglichen soll, unwirksam ist. Wenn ein Hilfebezug bereits absehbar ist, würde ich von der Schenkung absehen. Ansonsten bleibt ein Restrisiko. Zu beachten sind natürlich die Freibeträge, die auch Hilfeempfängern in kleinem Umfang Vermögen erlauben.

    1. Hallo Bodo,

      danke schön für Deine interessanten Anregungen.

      Ja, das mit dem Testament werde ich gesondert angehen und kann ich auch mit juristischer Beratung durchführen.

      Eine Schenkung ohne eine notarielle Beurkundung sehe ich aktuell als kritisch an. Nicht für mich selbst, sondern für die jeweils Beschenkten, welche aus jetzt noch nicht bekannten Gründen die Herkunft ihres zugeflossenen Vermögens nachweisen müssten. Immerhin handelt es sich dabei um junge Menschen im Lebensalter zwischen zwanzig und dreissig Jahren.

      Gerade, da in einem Fall bereits Sozialleistungen wirksam sind, sehe ich noch keinen guten Weg, wie ich meinen Wunsch hier umsetzen kann. Da ich dazu bisher noch keine anderen Informationen gefunden habe, frage ich mich natürlich auch, warum fühle ich mich mit dieser Fragestellung alleine? Wie machen andere das denn? Oder sind meine Ideen so unkonventionell?
      Auf jeden Fall bin ich dankbar dafür, mich hier damit mitteilen zu dürfen.

      Die angesprochenen Freibeträge für Hilfeempfänger sind bereits ausgeschöpft, sodass dieser Punkt vernachlässigt werden kann.

      Freundliche Grüße
      Hans

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