Freitagsfrage: Wie vererbe ich eine Immobilie?

Immobilie vererben

Willkommen zur Freitagsfrage!

Hier geht es wieder mal um Deine Meinung, denn Finanzglück und besonders die Freitagsfrage lebt davon, dass Du Deinen Senf dazugibst. Ich gebe eine kurze Einleitung zu einer konkreten Frage. Dann übernimmst Du die Show.

Heute geht es ums Vererben.

Einfach mal vermachen

Was machst Du mit Deinem Vermögen, wenn Du über die Wupper gehst?

Vielleicht treibt Dich der innerliche Wunsch, Deinen Hinterbliebenen etwas zu hinterlassen? Oder aber Du vertauschst in Deiner Cash-Flow-Planung aus Versehen die Excel-Zeile und hast am Ende vom Leben noch ordentlich Penunse über?

Wie auch immer die Ausgangslage ist: Nachdem Du den langen Spaziergang auf dem kurzen Pier beendet hast, wirst Du etwas vererben. Und bei vielen von uns ist die eigene Immobilie der größte Vermögensposten in der persönlichen Bilanz. Die gilt es jetzt zu vermachen.

Doch wie vererbst du eine Immobilie?

Genau dieses Thema treibt Finanzglück-Leser Laurent um.

My Home is my Castle

Laurent und dessen Frau sind beide 45 Jahre alt und haben eine elfjährige Tochter. Die beiden fürsorglichen Eltern stehen finanziell auf soliden Füßen. Neben dem schuldenfreien Reihenhaus und ein paar weiteren Geldanlagen wird es auch noch ein größeres Erbe von den Großeltern geben. Daher möchte Laurent jetzt schon auf Nummer sicher gehen und macht sich intensiv Gedanken darüber, wie er das Reihenhaus an seine Tochter vererben kann.

Eine genaue Idee, wie und wann er die Immobilie vererben soll, hat Laurent noch nicht. Wichtig ist ihm aber ein lebenslanges Wohnrecht in seinen vier Wänden.

Hast Du Dir schon Gedanken zu dem Thema gemacht? Kannst Du vielleicht schon Deine eigenen Erfahrungen teilen? Was würdest Du Laurent raten?

Wie vererbe ich eine Immobilie?


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26 Kommentare

  1. Hi zusammen,
    habe den Blog gerade erst entdeckt, dachte ich ergänze allerdings noch einen Punkt nach der langen Zeit, da ein Punkt etwas vergessen wurde. (Besser spät als nie ;))
    Bei selbstgenutzen Immobilien entfällt die Erbschaftssteuer, d.h. wenn der/die Erbe die Immobilie beim Erbschaftseintritt unmittelbar selbst bezieht, ist keine Steuer fällig (bis 200qm und sollte spätestens nach ein paar Monaten eingezogen sein).

    Lässt sich natürlich schwer vorhersagen ob der Erbe tatsächlich dann mal einziehen will, aber im Zweifel würde ich zuerst anderes Vermögen innerhalb der Freigrenzen (400 TEUR alle 10 Jahre) verschenken, dann hat der Erbe zumindest noch eine steuersparende Option übrig. Ansonsten kann man natürlich über Nießbrauch schon einiges machen.

    Falls es mal Enkel geben sollte, kann man denen natürlich auch schon direkt etwas vererben und die erste Generation auslassen, für Enkel gibt es nämlich auch schon hohe Freibeträge (200 TEUR alle 10 Jahre).
    Bzw. in diesem Fall kann man ja auch mal mit den Großeltern sprechen, ob diese nicht einen Teil des Vermögens schon direkt vererben wollen.

  2. Im Internet bei YouTupe habe ich einen Beitrag von einem Steuerberater (Juhn Partner GmbH) gesehen. Dort ging es um die Übertragung von Immobilien auf die Kinder. Um dies Steueroptimiert zu gestalten sollte man nicht vererben oder verschenken sondern die Immobilie verkaufen und sich über einen Vertrag eine Lebensrente sichern lassen. Die Kinder bezahlen die Rente über die Mieteinnahmen. Durch diese Konstellation können die Kinder das Objekt wieder steuerlich Abschreiben. Was bei einer Schenkung/Vererbung nicht klappt. Durch die Erneute steuerliche Abschreibung ist dieses Model attraktiv. Für mich ist es zumindest eine Überlegung wert.
    Gruß
    Volker

    1. Hallo Volker,
      das ist prinzipiell richtig, trifft aber nur auf vermietete Immobilien und Erwachsene Kinder zu, nicht auf selbstgenutzte Immobilien und minderjährige Kinder wie im Beispiel von Laurent, oder? (Weil bei minderjährigen Kindern erst einmal der Steuerfreibetrag genutzt werden kann und gar nichts abzuschreiben ist).
      Gruß Ente

  3. Wohnrecht werde ich meinen Kindern nicht antun. Dahinter steckt immer der Gedanke, etwas für sich oder andere retten zu wollen, was eh nicht zu retten ist. Wer seine eigengenutzte Bude im Alter nicht selbst erhalten kann, begeht Raubbau am Kapital. Die beglückten Erben dürfen dann zusehen, wie die Immo langsam verfällt, weil sie ja nichts machen dürfen und auch kein Kapital haben, um was machen zu können. Steckt schließlich alles im Wohnrecht und wertet die Immobilie in vielen Fällen erheblich und langfristig ab. Je eher man an die Kinder übergibt, desto größer ist in aller Regel der Verlust.

    In den meisten Fällen wäre es besser, die zu große Bude im Alter abzustoßen anstatt sich selbst mit einem Wohnrecht auszustatten und die komplette Immo zu blockieren. Mit dem freien Kapital aus einem Verkauf kann man idR jahrzehntelang mieten, sich was Kleineres zuzulegen und/oder die potentiellen Erben direkt mit freiem Kapital auszustatten. Das erfordert allerdings Weitsicht im Alter, kriegen viele nicht hin.

    Bei größeren Vermögen sollte man über die Übertragung von Firmenvermögen zb gegen Leibrente o.ä. nachdenken. Grundgedanke ist dabei, dass die Kinder nicht erben, sondern eine/n Firma/Betrieb kaufen oder Anteile daran erwerben. Damit aber auch Mitbestimmungsrechte bzw. Handlungsfreiheit.

  4. @Laurent:
    Super, was ihr euch in eurem „jugendlichen“ Alter schon an Vermögen aufgebaut habt.
    Respekt!
    Und auch sehr lobenswert, dass ihr euch frühzeitig Gedanken um die Vermögensweitergabe macht.
    Unabhängig von den bereits genannten Denkanstößen noch eine Ergänzung:
    Bei einer Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt wird der Wert desselben vom erbschaftssteuerlich relevanten Wert abgezogen. Die Berechnung solltest du vom Steuerberater machen lassen. Grob geht es darum eine fiktive Miete für euer Haus anzusetzen und diese mit eurer statistischen Lebenserwartung hoch zu rechnen.
    D.h. bei einer Monatsmiete von z.B. 500€ und einer Lebenserwartung von 35 Jahren werden 210.000€ abgezogen. D.h. von 600.000 € Wert bleiben noch 390.000€.
    Das sind 195.000€ pro Person. Dazu 225.000€ pro Person sonstiges Vermögen.
    Damit müssten aktuell 20.000€ zu 7% versteuert werden. Wir reden also über 1.400€ Steuern, die jetzt anfallen würden.
    Dafür hättet ihr keinerlei Zugriff mehr auf irgendwas.
    Jedes Jahr, mit jedem Euro Wertentwicklung und Sparleistung steigt zwar die Steuer um 7ct.
    Aus meiner Sicht ist das aktuell kein Grund für eine vorgezogene Übertragung. Aber das müsst ihr selber bewerten.

    Die 200.000€, die ihr von euren Eltern erwartet, könnten direkt auf euer Kind übertragen werden und sind damit steuerfrei.

    Was ist, wenn (ungewollt) noch Nachwuchs kommt? Mein bester Kumpel ist damals als wir Abi gemacht haben unerwartet großer Bruder geworden;-) Dann wäre Kind 2 ziemlich benachteiligt, was das Erbe angeht.

    Viel Erfolg und eine gute Entscheidung!

    Halt uns hier auf dem Laufenden;-)

  5. Da ich das Thema schenken, erben und vererben in den letzten zwei Jahren ausgiebig durch habe und auch erst vor ein paar Monaten mit Notarunterstützung Erbvertrag und Vermächtnis aufgesetzt habe: Zustimmung zu den Kommentaren von Ente! Ganz wichtig: Mach dir klar, welches die Beweggründe für die Idee der Schenkung sind. Der Grund “Geld sparen” entpuppt sich meiner Erfahrung nach fast immer als Luftblase unter gleichzeitiger Schaffung diverser Risiken.
    Wenn es darum geht das “eigene” Geld vor Ausgaben für Pflege und Heimunterbringung zu schützen: Der Vater meines Chefs und mein Vater sind dement und mittlerweile im Pflegeheim. Wenn das eigene Geld dafür nicht reicht, versucht das Sozialamt die direkten Angehörigen zur Unterstützung zu bewegen. Die Chancen, hier über Vermögensverschiebungen etwas zu erreichen, ist sehr klein. Es gibt große Zugriffsmöglichkeiten durch das Sozialamt auf das Vermögen und in erster Linie gucken die sowieso auf’s Einkommen.
    Eine Klarstellung eines Kommentars oben: Mit mehr Geld gibt es keine bessere Pflege, korrekt – aber mit mehr Geld gibt es durchaus eine bessere Heimunterbringung. Es ist sehr hilfreich, wenn hierfür Vermögen zur Verfügung steht. Ich habe Heime gesehen, in denen möchte ich nicht leben müssen.

      1. Nein, bzw. nicht nur. In dem Fall, dass der Pflege- / Unterhaltsbedürftige Schenkungen gemacht hat, wendet sich das Sozialamt an den / die Beschenkten, egal in welchem Verhältnis diese zueinander stehen und wieviel Einkommen diese haben, da geht es zuerst einmal nur ums verschenkte Vermögen. Und das Thema “100.000-Euro-Grenze” ist m.W. noch nicht final geklärt, weil einige “Sozial-Experten” noch Ungerechtigkeiten sehen. Das Problem an der Grenze: Es ist ein Bruttobetrag und darunter ist man auf keinen Fall unterhaltspflichtig, darüber aber theoretisch für den kompletten Betrag. Zur Veranschaulichung ein fiktives und stark vereinfachtes Bsp: Das einzige Kind (verheiratet, 2 Kinder) eines Pflegebedürftigen hat ein Bruttoeinkommen von 105.000 Euro p.a. und kann theoretisch für die gesamten Kosten von 20.000 Euro p.a. unterhaltspflichtig werden, so dass am Ende 85.000 Euro übrig bleiben. Die vier Single-Kinder eines Pflegebedürftigen verdienen jeweils 90.000 Euro brutto p.a.. Auch hier hätte jeder 85.000 Euro p.a., trotzdem ist keiner unterhaltspflichtig. Und wenn einer der vier mehr als 100.000 Euro hat, dann zahlt er alles. Gut möglich, dass Bundessozial- und Bundesverfassungsgericht da in absehbarer Zeit noch Klärung schaffen und die gesamte “Finanzkraft” aller Kinder zum Maßstab wird.

  6. Hallo zusammen, super spannendes Thema – beschäftige mich zufällig auch gerade damit. Geht bei mir – idealerweise erst in ca. 40 Jahren 🙂 um das vererben – insb. einer Wohnung in der bayrischen Landeshauptstadt, 2 weiterer Immobilien (leider nicht in München) und einem ordentlichen Aktiendepot. Fange gerade damit an das Depot nach und nach zu übertragen, auch wegen dem Freibetrag. Wie es wegen der Immobilie weitergeht hab ich noch nicht festgelegt… Mal sehen was bei euch hier noch so rauskommt…

    Gruß

  7. GAU ist, wenn du zum Pflegefall wirst und deine Penunse noch nicht unter die Leute bringen konntest, dann ist nämlich je nach Grad alles relativ schnell weg ohne das man als Selbstzahler eine bessere Pflege bekäme. Da hilft dann u.U. auch die Schenkung nix, weil mittlerweile auch bei Immobilien die 10 Jahresfrist nicht mehr uneingeschränkt gelten soll. D.h. alles was du deinen Kindern gegeben hast, dürfen sie dann brav zurück zahlen. Sich dagegen abzusichern wird nicht einfach. Denke, eine rechtzeitig überschriebene Immobilie (deutlich>10J) ohne Einsitzrecht (dafür kassiert sonst der Staat nämlich die Miete) sind ein Weg. Problematisch wird der ETF, der ist nämlich weg im Fall der Fälle. Hier ggf. rechtzeitig in Immobilien umwandeln und auch die übertragen. Deine Kinder müssen dir halt dann “freiwillig” was zahlen. 100% Vertrauenssache. Aber mal ehrlich wenn man seinen Kindern nicht trauen kann, hat man sowieso ein Problem. Es gibt im übrigen spezialisierte Anwälte die einem bei sowas helfen.

    1. Interessanter Beitrag.
      Mein Vater (88) hat mir vor 16J sein Haus in Niederbayern überschrieben mit garantiertem Wohnrecht. Jetzt ist er Pflegefall im Altenheim. Allerdings hat er eine Beamtenpension so dass die Pension zusammen mit der Pflegeversicherung die Kosten deckt. Die Immobilie will ich nächste Woche an meinen Ältesten Sohn überschreiben, der drin wohnt. Wohnrecht brauche ich dort nicht.
      Allerdings habe ich noch eine Immobilie in München die ich selbst bewohne mit meiner Frau und den anderen zwei Kindern die ich habe. Die ist natürlich sehr viel mehr wert als das Haus in Ndb. Also müsste ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden zwischen den 3 Kindern. 100% Vertrauen gibt es nicht, auch nicht bei Kindern, insbesondere bei Weibern. Wenn ich alles zusammenzähle wären das ca 1,2 Mio (200T in Ndb und 1Mio in Mch). Wenn ich das durch drei teile wären das 400T für jeden. D.h. meine beiden jüngeren Kinder müssten sich die Immobilie in Mch teilen (was für sich schon ein Problem darstellt) und meinen ältesten Sohn mit 200T auszahlen. Allerdings will ich für mich und meine Frau das Wohnrecht behalten.
      Es ist zum Haare raufen. Wenn du nix hast, hast du ein Problem. Wenn du etwas hast, hast du genauso ein Problem.

  8. Vielen herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen, da ist schon sehr Interessantes dabei. Vielleicht sollte ich mir alle Vermögenswerte in Ruhe mal ermitteln und dann einen Termin mit einem Notar vereinbaren? Ich glaube Erstgespräche sind kostenlos und dieser könnte mir dann auch Vor- und Nachteile darlegen.

    1. Also bei den Notaren, die ich kenne, ist nur die Heizung im Wartezimmer kostenlos. Aber selbst gegen üppiges Honorar würdest Du dort nicht die Vor- und Nachteile
      einer Schenkung aufgezeigt bekommen, darauf wird dich der Notar pflichtgemäß auch hinweisen, dass er keine Steuerberatung machen kann und darf. Mit ihm kannst Du lediglich die Details des Schenkungsvertrages und der Grunddienstbarkeiten durchgehen. Wie bei allen finanziellen Entscheidungen ist es am besten, sich selbst gründlich in die Materie einzuarbeiten. Die Links von Kuma sind dafür schon eine prima Grundlage. Meine Meinung: Wenn es hauptsächlich um eine selbstgenutzte Immobilie geht, würde ich die Risiken nicht eingehen. Was ist bei einer Scheidung? Wenn Töchterchen den falschen Mann kennen lernt oder einem indischen Guru nachläuft? Habe schon mehrfach erlebt, dass Immobilien mit ausgeübtem Wohnrecht in die Zwangsversteigerung gegangen sind, das wäre mir zu heiß. Bei sehr großen Vermögen wie z.B. beim Garnix sieht es natürlich anders aus. Auch bei weiteren Vermögenswerten neben der selbstgenutzten Immobilie ist eine Schenkung überlegenswert, zumal man hierbei zusätzlich zur Ersparnis der Erbschaftssteuer auch noch die Ausnutzung der Steuerfreibeträge der Filia auf der Vorteilsseite hat.
      Gruß, Ente

      1. Aha – gut, also ich versuche mich soweit möglich einzuarbeiten, erarbeite meine Details des Schenkungsvertrages, notiere mir bei Unklarheiten Fragen und gehe damit zum Notar. Ein Vorabgespräch mit einem Steuerberater könnte da vielleicht auch nicht schaden.

        Ich habe mir mal unsere finanziellen Verhältnisse grob zusammengeschrieben:
        Unser Haus (selbstgenutzt) ist ca. 600.000-700.000 EUR wert und abbezahlt. Wir haben als Ehepaar nochmals aktuell ca. 450.000 EUR Vermögen. Das erwartete Erbe sind mind. 100.000 – 200.000 EUR. Wir haben beide sehr sichere Arbeitsplätze.

        Der Hintergrund der Schenkung: Aufgrund der o.g. groben Finanzaufstellung ist es schon sinnvoll schon zu Lebzeiten etwas zu verschenken. Daher dachte ich an das Haus, weil es mit Nießbrauch eine gute Möglichkeit wäre. Ich habe zudem Bedenken, dass der Staat irgendwann die Freigrenzen wieder kürzt.

        Das mit einer Heirat meiner Tochter ist natürlich ein Punkt. Dann müsste sie Gütertrennung vor der Heirat definieren. Darauf müsste ich natürlich hoffen, denn zwingen kann ich sie nicht dazu 🙂

        Gib mir doch vielleicht nochmals Feedback, falls ich grobe Denkfehler hier habe.
        Vielen lieben Dank !!

        1. In die Ehe eingebrachtes Vermögen zählt nicht. Anders sieht s natürlich bei Wertsteigerungen und Kursgewinnen aus….

        2. Hallo Laurent, zunächst mal herzlichen Glückwunsch zur Super – Sparleistung! Grobe Denkfehler sehe ich in deinen Überlegungen nicht, höchstens eine unausgewogene Priorisierung oder Fokussierung. Schließlich habt ihr bereits mit Mitte 40 einen Zustand materiellen Wohlstandes erreicht und die Hauptaufgabe besteht jetzt meiner Meinung nach darin, diesen Wohlstand zu erhalten und ihn vor allem in ein zufriedenes Leben umzuwandeln. Vermutlich habt ihr den Punkt, an dem noch mehr Wohlstand mehr Glück oder Zufriedenheit bringen würde, bereits deutlich überschritten.
          Jede weitere Optimierung würde ich für mich nun vom Groben zum Feinen sortieren, also mit den Dingen beginnen, die am meisten Vorteil versprechen im Verhältnis zur eingesetzten Zeit und zum eingesetzten Kapital. Du möchtest euer Wohnhaus eurer Tochter jetzt schenken. Voraussichtliche Gebühren dafür ca 4000 €. Die zu sparende Erbschaftsteuer würde, wenn überhaupt, vermutlich erst in 40 Jahren anfallen, falls ihr eure statistische Lebenserwartung halbwegs erreicht.
          Sollte eure Tochter oder vielleicht sogar ein Enkelkind, dass ihr bis dahin haben könntet, das Haus jedoch selbst zu Wohnzwecken nutzen, fällt überhaupt keine Erbschaftsteuer an. Wenn Erbschaftssteuer anfällt, dann nach heutigem Stand ca 30000 € roundabout, falls Ihr alle Freibeträge schön ausnutzt, wie es z.B. der Garnix beschrieben hat. Klingt noch nicht nach einem wahnsinnig guten Deal, kann man aber machen. Einen solchen fünfstelligen Betrag einzusparen ist zwar schön, wird aber weder eure Lebenszufriedenheit noch die eurer Tochter merklich steigern können. Das Konstrukt der Schenkung an eure minderjährige Tochter mit dem Nießbrauchrecht über viele Jahrzehnte birgt dagegen einige potentielle Fallen, die zwar jede für sich sehr unwahrscheinlich sind, die aber für einigen Verdruß sorgen können.
          Nur ein Beispiel von ganz vielen Möglichkeiten, damit du eine Vorstellung davon hast, was ich meine: Deine Tochter hat vielleicht mit Mitte 40 für eine tolle Geschäftsidee oder andere Projekte der Selbstverwirklichung erhöhten Finanzbedarf. Sie traut sich nicht, euch um Geld zu bitten, sondern nimmt eine Hypothek auf euer Haus auf. Ihr bekommt das zunächst nicht mit. Das Geschäft geht schief, der Kredit wird nicht mehr bedient und das Haus geht in die Verwertung. Plötzlich ist ein Fremder Eigentümer eures Hauses und hat mit dem Kauf auf euer Ableben gewettet. Kein so besonders schönes Gefühl.
          Würdet ihr eurer Tochter dagegen jetzt einen anderen Vermögenswert schenken, z.b. ein Aktienpaket, so könntet ihr für die Erträge daraus ihre Steuerfreibeträge nutzen, und das vielleicht noch 15 Jahre lang, denn sie wird vermutlich studieren. Hier liegt die mögliche Ersparnis meiner Meinung nach deutlich höher, und das bei weniger Risiko und auch noch zeitnah.
          Aber, wie eingangs schon erwähnt, einen groben Denkfehler sehe ich in deinen Überlegungen überhaupt nicht, nur würde ich persönlich eben anders abwägen. Der zu betrachtende Zeitraum von mehreren Jahrzehnten ist einfach wahnsinnig lang und daher alle Überlegungen dazu zwangsläufig sehr komplex mit sehr vielen Unbekannten.
          Sorry für die Überlänge, Gruß, Ente

        3. @ugly Duckly
          Sehr guter und umsichtiger Kommentar!

          @Laurent
          Ich würde auch eher Teile des Depots übertragen, um die Freibeträge auszunutzen (auf Höchstsumme bezgl. Krankenversicherung achten!). Bitte denk auch daran, dass ihr im Studium rein rechtlich auch unterhaltspflichtig bleibt, selbst wenn eure Tochter bereits Vermögen besitzt. Die Schenkung des Hauses würde ich auf keinen Fall machen, weil die damit eh schon illiquide Anlage noch inflexibler wird.

  9. Die 400.000 Euro alle zehn Jahre gelten übrigens pro Elternteil. Ist man schon mal bei 800.000 Euro. Die Enkel haben 2 x 200.000 Euro Freibetrag (1 x Opa, 1 x Oma). Ist man schon bei 1,4 Mio Euro. Wenn man da früh anfängt, ist die Tochter nach wenigen Dekaden aus dem gröbsten Unbill raus. 🙂

    Trick 17 habe ich auch noch: angenommen die Oma hat gar kein eigenes Geld oder steht nicht im Grundbuch, dann könnte der Opa zunächst der Oma 200 k€ schenken (Freibetrag bei Eheleuten sind 500k€) und die Oma könnte dann direkt weiter schenken ans geliebte Enkelkind. Geht natürlich in jeder Generation (nicht nur bei Omas und Opas).

      1. Guckguck. In Wahrheit habe ich mich selber enterbt bzw. Schenkungen volley rückabgewickelt. Ich war jung, wollte kein Geld, was sehr lustig werden kann, weil der Freibetrag auf dem Rückweg viel geringer ist. Länger her. Jahre später wurde mir dann noch mal ein sehr stattliches Haus übertragen. Nießbrauch liegt bei den Eltern, die das Haus selbst bewohnen. Zur Verwirrung aller Beteiligten behaupte ich, dass sich meine Eltern wie Hausbesetzer verhalten und dass es wenigstens allerhöchste Zeit sei, Miete zu bezahlen. Das Gesetz ist aber auf meiner Seite: Schenkungen können durch den Schenker quasi nur rückabgewickelt werden, wenn man den Schenkern mindestens ein Bein mit einer rostigen Machete abhackt. Sonstige gemeine Verbalattacken taugen nicht für Rückabwicklungen.

        ps_
        400 + 400 + 200 + 200 = 1,2 Mio (nicht 1,4 Mio)… peinlich

        1. Tja da hat der kleine Guru auch einen kleinen Fehler drin .
          400k+400k = bei 2 Elternteile ( Abgeber ) und 1 Empfänger .
          Aber 400k+400k+400k+400k bei 2 ( Abgeber ) und 2 Empfänger
          und je nach Anzahl der Abgeber ( also 1 oder 2 ) und Anzahl der
          Empfänger , ergibt sich dann die Rechnung vom kleinen Zahlenotto .
          ( Guru , Du machst das schon !!! )
          LG Det

    1. Lieber Garnix,

      dass mit der Kettenschenkenkung (Opa –> Oma –> Enkel) geht, allerdings kann die Rechtmäßigkeit vom Finanzamt angezweifelt werden, was hohe Schenkungssteuern bedeuten würde.
      Deswegen sollte nach Schenkung von Opa zu Oma eine Schamfrist eingehalten werden, damit klar ist, dass die Oma Geld, über das sie wirklich frei verfügen konnte, weitergeschenkt hat und es sich nicht um Steuervermeidung ging 🙂
      https://www.finanztip.de/kettenschenkung/

      Ach, wär schön, wenn ich das Problemchen hätte 😀

  10. Der Erbfall tritt immer nur im Zusammenhang mit dem Tod einer natürlichen Person ein. Wenn der Fragestellende schon vor dem Tod Vermögen an die Tochter übertragen will, reden wir von Schenkung. Eine Schenkung macht immer dann Sinn, wenn das Gesamtvermögen den Steuerfreibetrag für Verwandte ersten Grades von 400.000 € überschreitet. Sofern das zutrifft, kann man die Erbschaftssteuer umgehen, indem man Teile des Vermögens vorher verschenkt. Meiner Kenntnis nach kann man alle 10 Jahre bis zu maximal 400.000 € steuerfrei an die Tochter schenken. Wenn man früh anfängt, kann man also sehr große Vermögen steuerfrei übertragen.
    Persönlich würde mir Wohnrecht nicht reichen. Nießbrauchsrecht geht weiter und schließt die Bewirtschaftung mit ein (z.B. Untervermietung, PV-Anlage etc).
    Aufgrund der fehlenden Eingangsparameter kann man in dem pauschalen Fall nichts anraten. Da hat die Ente Recht.

    1. Habe ich das richtig verstanden, bei Schenkung 400.000 Euro pro Elternteil oder beide zusammen?
      Und beim Eintrag des Nießbrauchsrechts, kann man das notariell schon bei Minderjährigen festlegen?

  11. Moin Nico, moin Laurent,
    da die Frage etwas unpräzise formuliert ist, müsste man erstmal deine Wünsche, Absichten oder Bedenken kennen, um dir zu etwas ganz konkretem raten zu können. Denn das schöne ist, sofern du dir in diesen Punkten nicht sicher bist, musst du einfach gar nichts machen. Die Immobilie wird sich von ganz alleine vererben, einzig dein Ableben vorausgesetzt. Jetzt muss man nur wissen, welche nachteiligen Szenarien sich für deine Erben ergeben könnten, um sich dann im nächsten Schritt zu überlegen, wie man diese umgehen könnte und welche Nachteile beziehungsweise Risiken man für diese Umgehungen in Kauf nehmen möchte. Einer dieser negativen Effekte für deine Erben ist neben der Trauer um deinen Tod die Tatsache, dass deine Frau, so sie dich denn überlebt, und deine Tochter die Immobilie zusammen erben werden. Das heißt, Sse müssen sich nach deinem Tod in einem Auseinandersetzungsvertrag einigen, ob Sie die Immobilie zusammen behalten, oder wer von beiden sie behält und mit welchem Betrag der jeweils andere ausbezahlt werden müsste. An diesem Punkt entstehen sehr häufig Streitfälle, so dass die Immobilie dann im Extremfall in einer Zwangsversteigerung vor Gericht landet. Möglichkeiten, dies zu umgehen, gibt es einige. Die bekannteste ist das sogenannte Berliner Testament, indem der überlebende Ehepartner testamentarisch bevorzugt wird und er als Vorerbe der weiteren Erben auch deren Pflichtteil zugesprochen bekommt. Insgesamt ein spezielles Konstrukt, in das man sich einlesen sollte.
    Ein weiterer negativer Effekt für deine Erben könnte die Verpflichtung zur Zahlung von Erbschaftssteuer sein.Da aber weder zum Wert der Immobilie noch zur Höhe des sonstigen Vermögens irgendwelche Angaben gemacht wurden, kann man Dir hierzu nichts genaueres raten. Eine Schenkung einer Immobilie bereits zu Lebzeiten, möglichst 10 Jahre vor dem Erbfall, kann hierbei eine Möglichkeit sein, birgt aber viele Risiken, insbesondere wenn der spätere Erblasser noch in der Immobilie wohnen möchte. Neben dem Wohnrecht gibt es noch ein Nießbrauchrecht, in beide Rechte sollte man sich gut einlesen, falls man so etwas plant. Außer den unterschiedlichen Rechten entstehen einem daraus auch unterschiedliche Pflichten, die aber individuell auch im Schenkungsvertrag noch geregelt werden könnten. So wie es in der Fragestellung geschrieben wurde er gibt sich aber auch noch eine weitere Möglichkeit, nämlich das Vermögen der Großeltern zumindest teilweise direkt in die Enkelgeneration zu vererben oder zu verschenken.
    Liebe Grüße und ein langes Leben wünscht
    die Ente

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