Freitagsfrage: Sollten Paare ein gemeinsames oder getrennte Depots führen?

Freitagsfrage Depot trennen

Willkommen zur Freitagsfrage!

Hier geht es wieder mal um Deine Meinung. Ich gebe eine kurze Einleitung zu einer konkreten Frage. Dann übernimmst Du die Show.

Heute geht es um Christian.

Großreinemachen beim Dreckshaufen

Über E-Mails, wie die von Christian, freue ich mich immer wieder. Mit Finanzglück kann ich meinen bescheidenen Beitrag dazu leisten, die Planung Deiner eigenen Finanzen raus aus der Bankfiliale und in Dein eigenes Wohnzimmer zu holen. So auch bei Christian.

Moin Nico, mein Name ist Christian. Ich bin 29 Jahre alt, meine Frau 28 und mein Sohn 5 Monate alt. Wir starten (leider) erst jetzt richtig durch, was unsere Finanzplanung angeht. Ich bin u.a. durch deinen Blog mit der Nase in den Dreckshaufen gestoßen worden, den meine Finanzorganisation bis vor Kurzem darstellte. Jetzt, nach zahlreichen Büchern, die mein Mindset und meine finanzielle Bildung auf Vordermann brachten, sehe ich mich gut gewappnet mit Vollgas in Richtung finanzieller Unabhängigkeit durchzustarten.

Ich habe mir bereits ein Depot bei der Comdirect zugelegt, was mit Sparplänen bespart wird. Meine Frau hat ihr eigenes Depot bei einer Volksbank (Union Invest). Jetzt stellt sich uns die Frage, ob es Sinn ergibt, auf ein gemeinsames Depot zu sparen oder es getrennt zu halten. Ich habe einiges gehört, was eventuelle Probleme mit dem Anfallen einer Schenkungssteuer etc. betrifft, jedoch reicht es bei mir noch nicht aus, um ein finales Urteil zu fällen. Daher wollte ich mal horchen, wie Du oder Deine Leser(innen) das regelt. Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Yes, we can!

Sicherlich können wir Christian hier mit Rat und Tat zur Seite stehen. Depots (und auch Konten) kannst Du in der Beziehung gemeinsam führen oder trennen. Beides hat Vor- und Nachteile. Wir haben in der Finanzglück-Familie eine glasklare Regelung gefunden (dazu später in den Kommentaren mehr).

Die Frage ist: Wie hältst Du es in Deiner Beziehung und warum hast Du Dich dafür entschieden?

Sollten Paare ein gemeinsames oder getrennte Depots führen?

Ich freue mich schon auf Deinen Kommentar!


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21 Kommentare

  1. Hallo,

    interessanter wird es noch, dass ja jede Schenkung dem Finanzamt nach 30 ErbStG anzuzeigen ist – und zwar innerhalb von 3 Monaten. Wenn man das nicht macht, ist man schnell im Bereich der Steuerhinterziehung.

    Übrigens: der Steueranspruch des Finanzamtes kann erst verjähren, wenn es von der Schenkung wusste, d.h. auch wenn die Schenkung (Einzahlung auf das gemeinsame Konto) schon 30 Jahre zurück liegt, kann das Finanzamt noch Steuern einfordern (Plus ggfs. Hinterziehungszinsen).

    Ein gemeinsames Konto ist eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Lieber vorher von einem Steuerberater, der sich auch wirklich mit dem ErbStG auskennt, beraten lassen.

    Viele Grüße

  2. Moin Christian,

    wir fahren in der Finanzglück-Familie bei Konten und Depot den minimalistischen Ansatz. Die allermeisten Zahlungen (inklusive Gehälter) läuft über ein gemeinsames Konto und wir haben nur ein Depot (die Kids auch jeweils eins). Das funktioniert für uns beide gut. Beim Konto gab es noch nie Diskussionen, wer Geld für was ausgeben darf. Daher ist es für uns einfacher alles über nur dieses eine Konto laufen zu lassen (ich habe noch ein „privates“ Konto bei dem ich die Zahlungen für meine Wohnungen laufen lasse und meine Frau ein eigenes Konto, was weitestgehend ungenutzt ist). Aber wie gesagt, das funktioniert für uns gut, ist aber nicht jedermanns Sache.

    Beim Depot macht eine Trennung Sinn, wenn beide auch investieren wollen (so wie Mafis unten beschrieben hat). Das ist bei uns nicht der Fall. Unsere drei ETF laufen da weitestgehend auf Autopilot. Wir schauen alle paar Monate, was auf unserem gemeinsamen Konto die Differenz zwischen Kontostand und Notgroschen ist und investieren den Betrag so in die drei ETF, dass wir unsere Zielallokation wiederherstellen (mehr Info hier). Fertig ist der Lachs. Je einfacher, desto besser.

    Damit bleibt noch das Thema der Schenkung, was Dich umtreibt. Ich habe ehrlich gesagt noch nie davon gehört, dass meine Gehaltszahlungen auf unser gemeinsames Konto (und daraus resultierende ETF-Käufe im gemeinsamen Depot) relevant wäre für eine Schenkungssteuer. Das würde mich auch sehr überraschen. Unser Steuersystem kommt ja aus der Ecke, dass er arbeitet und die Familie ernährt und sie die Kinder großzieht (zumindest in den alten Bundesländern). Das würde bei Gutverdienern ja immer darauf hinauslaufen, dass innerhalb der Ehe Schenkungssteuer anfallen würde. Das kann ich mir nicht vorstellen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    VG, nico

    1. Moin Nico,

      ich habe vorher auch noch nie etwas davon gehört. Stutzig gemacht hat mich tatsächlich ein Video bei YouTube:
      https://www.youtube.com/watch?v=jp7Qq-oRrdI

      Ab Minute 15:15 erklärt der Steuerdude den Sachverhalt.
      Ich hoffe es ist ok, dass ich eine Fremdquelle anführe.

      Tendenziell ist das Mantra “Keep it simple” auch in unserem Sinne.
      Nur bin ich etwas verunsichert. Ich werde mich nächste Woche mal umhören, was die Steuerfachwelt dazu sagt. Ich gebe dann gerne hier nochmal Bescheid.

      Beste Grüße,
      Christian

      1. Also bzgl. der Steuer würde ich mir keine Gedanken machen. Das wäre ja dann nur relevant wenn einer von Euch mehr als ca. 8.000 EUR mehr als der andere im Monat verdient. (8.000 /2 = 4.000 x12 = 48.000 p.a. x 10 = 480.000 EUR in 10 Jahren knapp unterhalb der 500.000 Freibetragsgrenze). In dem Fall könntet ihr überlegen zum Steuerberater zu gehen, aber bei mehr als 8.000 EUR netto pro Monat würden ein paar Steuern nicht so weh tun 😉

        Ansonsten vermute ich mal, dass die Finanzämter da nicht sonderlich darauf schauen, bzw. ist das für Otto-Normal-Haushalte ja kein Thema.

        1. Hallo, den Ausführungen von Max schließe ich mich vollumfänglich an und möchte lediglich ergänzen: Ehepartner sind sich gegenseitig zum angemessenen Lebensunterhalt (durch Geld oder persönliche Tätigkeit) verpflichtet. Diese Verpflichtung ist keinesfalls freiwillig, sondern gesetzlich geregelt und unterliegt daher nicht der Schenkungsteuer. Insoweit wären in der Rechnung von Max Beträge herauszurechnen, die den angemessen Unterhalten betreffen. Der Freibetrag ist daher “noch schwieriger” zu erreichen. Da angemessener Unterhalt dem Lebensunterhalt dient, erscheint es mir sinnvoll, das gemeinsame Depot vom gemeinsamen Konto zu besparen. Der Vermögensaufbau fällt nämlich grundsätzlich nicht unter die Lebenshaltungskosten des steuerfreien Unterhalts. Wird das Kontoguthaben nach obigen Ausführungen 50:50 zugerechnet, ist die gemeinsame Depotbesparung unproblematisch, da dort dann auch der Zurechnungsschlüssel von 50:50 gilt.

      2. Noch ein Nachtrag, selbst bei diesen hypothetisch hohen Einkommensunterschieden in denen Steuer durch ein gemeinsames Konto anfallen könnte, wäre dies in einem Szenario sogar dennoch steuerlich besser. Z.B. ein Partner verdient 10 TEUR netto pro Monat, der andere 0. Dann würden nach 10 Jahren (5 TEUR pro Monat geschenkt, 60TEUR p.a., 600 TEUR in 10 Jahren) Schenkungssteuer für 100 TEUR anfallen. (Den Lebensunterhalt ignoriere ich mal in der vereinfachten Rechnung). Wenn man man das auf 30 Jahre Erwerbseinkommen nach Heirat hochrechnet, dann insgesamt Steuer für 300 TEUR.

        Aber, dafür hat man dann auch 3 mal den Freibetrag ausgenutzt.

        Denn wenn alles trennt, und im Erbfall alles auf einen Schlag vererbt wird, dann kann man den 500TEUR Freibetrag eben nur einmal ansetzen, im obigen Bsp. hätte man diesen aber 3-mal ausgenutzt. D.h. in diesem Szenario hätte man 1mEUR Freibetrag nicht genutzt.

      3. Hi Ralf,

        Danke für die Verlinkung des Artikels. Das ist sehr interessant… und in meinen Augen wirklich bekloppt. Es scheint ja tatsächlich der Fall zu sein, dass es sich selbst bei einer größeren Einzahlung von einem Partner auf das gemeinsame Konto um eine 50% Schenkung an den Ehepartner handeln könnte – und damit ab der Ausreizung der (hohen) Freibeträge zu einer Schenkungssteuer kommen könnte. Das kann man ja eigentlich noch absurder machen. Was ist denn, wenn beide Ehepartner viel Erben und das Geld auf das gemeinsame Konto einzahlen? Müssen dann beide (nach Abzug der Erbschaftssteuer) dann auch noch Schenkungssteuer bezahlen? Dann wurde das Geld gleich dreimal versteuert: Erst beim Verstorbenen, dann für die Erbschaft und dann noch mal als Schenkungssteuer. Grandios.

        Naja, es müssen ja schon große Beträge zusammenkommen (über 10 Jahre), bevor dies greift und Einkommen, was auf dem Gemeinschaftskonto landet und für die Lebenshaltungskosten genutzt wird, fällt hier raus.

        VG, nico

        1. Hallo Nico,
          erben beide Ehepartner und zahlen das Geld auf das gemeinsame Konto ein, ist “nur” das Delta für die Schenkung maßgeblich. Geschenkt ist nur der hälftige Betrag, der von der 50:50-Verteilung abweicht.
          Beispiel: M zahlt 100 und F 150 ein. Beiden stehen bei 50:50-Verteilung jeweils 125 zu. Da M nun 25 mehr hat, liegt insoweit eine freigiebige Vermögensmehrung vor, die grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig ist.
          Die (mehrfache) Besteuerung finde ich nicht problematisch, da stets ein Wechsel der “Inhaberschaft” des Geldes einhergeht. Zudem werden ausreichende Freibeträge und der angemessene Lebensunterhalt berücksichtigt. Warum sollte die Vermögensmehrung unter Lebenden steuerlich anders behandelt werden als das Vererben?

  3. Glückwunsch, deine Familie hat ein Vermögen! Ihr müsst euch darüber Gedanken machen, was euer Vermögen in eurem Leben leisten soll. Wollt ihr alles ausgeben, alles vererben, wer soll was im Todesfall bekommen. Ihr müsst über Ziele klar werden und dann mit einem Steuerberater mit richtigen Schwerpunkt die richtige Maßnahmen umsetzen.

  4. Ich würde immer sagen getrennt. Grade beim Depot. Wir machen es bei uns auch so. Ein gemeinsames Konto haben wir nur für die typischen Fixkosten des Monats. Und vielleicht mal gemeinsame Sparziele (Hochzeit, Urlaub,..) aber die Grundlage liegt im getrennt und das will Ich auch erklären.

    Wir lernen doch alle wie wichtig es ist uns mit unseren eigenen Finanzen zu beschäftigen und dafür gehört es für mich auch dazu das jede einzelne Person in einer Beziehung das tut. Den nur so kann jeder dort seinen Weg können. Was bringt das gemeinsame Depot, wenn einer risikoreicher sein will und Aktien dann mit dem gemeinsamen Geld kauft. Und der andere vielleicht darunter leidet. Vielleicht will einer auch viel mehr in Festgeld anlegen. Jeder sollte dort seine Entscheidungen treffen können und auch dafür grade stehen. Bei allen anderen fehlt sonst wieder die Eigenverantwortung, welche die Grundlage für alles im Leben ist.

  5. Das mit der Schenkung lässt sich einfach durch einen Zettel lösen, auf den man bzw. das Ehepaar schreibt, dass die Gelder auf dem gemeinsamen Konto des anderen nur für den gemeinsamen Lebensunterhalt (86-90% der Einkünfte, da 5-7% Taschengeld pro Ehepartner) genutzt wird. Dann ist es auch kein Problem mit dem gemeinsamen Depot etc. Wir haben z.B. auch nur noch zwei gemeinsame Konten (Konsum + Geldeingänge und sparen), da ich selbstständig bin und deshalb gar nicht weiß, was im Monat reinkommt, aber haben auch zwei gemeinsame Depots (einmal ETFs, einmal Einzelwerte), aber das nur, damit die ETFs sauber getrennt sind. Und wer dann von uns was kauft, ist auch egal.

  6. Hallo Christian,

    ihr seit verheiratet, also wäre wichtig, ob ihr in einer Zugewinngemeinschaft lebt oder Gütertrennung vereinbart habt. Bei Gütertennung behält in meinen Augen jeder sein eigenes Depot/Konto/etc.
    Falls nicht, wie handhabt ihr das mit dem Girokonto und anderen Sparverträgen? Falls es hier ein “gemeinsam” gibt, spricht eigentlich nichts dagegen, auch ein gemeinsames Depot zu führen.
    Hängt natürlich auch davon ab, wer sich für die Finanzen zuständig fühlt oder ob jeder hier sein eigenes “Spielgeld” haben möchte.
    Bzgl. des Zugewinns ist es übrigens unerheblich, welcher Name auf dem Konto steht (diesbezüglich gibt es weit verbreitet den Irrglauben, dass dies nur für gemeinsame Buchführung gilt).

    Gruß, Tina

    1. Hallo Tina,

      Wir haben keinen Ehevertrag und leben daher im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
      Wir sind gerade dabei ein 5-Konten-System aufzubauen. Der Übersicht halber wollen wir alles zusammen legen. Getrennt bleiben sollen lediglich die Gehaltskonten, die am Ende des Monats nach unserem System immer auf 0,- stehen sollen.
      Es bleibt die Frage im der Schenkungssteuer im Raum, die ich weiter unten in meiner Antwort an Lars erläutert habe. Kennst du dich da aus?

      Beste Grüße, Christian

  7. So lange man bei der Trennung die Aktien “fair” das heißt jeder das war er eingezahlt hat bekommt zzg. Dividenden/Renditen/etc. ist alles OK. Ist eben wie mit einem Ehevertrag handzuhaben. Dann gibt es keinen Stress.
    Bei der Schenkung muss man die Summe wissen, wenn sie Exorbitant ist, müsste man diese in Tranchen zerlegen. Andererseits wenn ihr ein gemeinsames Konto samt Depot eröffnet, gehört das Geld euch und ist nicht als Geschenk anzusehen.
    Fragt sich wofür wollt ihr die Depots zusammenlegen? Mehr Rendite/freibeträge oä kommt nicht raus.

    1. Hallo Alexancer,

      nach der Theorie, die bei der Antwort auf Lars Kommentar erläutert habe wäre es mit den Tranchen hinfällig, da ja permanent Gehalt “geschnekt” würde. Würden beide etwa gleich viel verdienen, wäre der Betrag zwar gering aber das wird bei uns nicht der Fall sein. Bist du dir sicher, dass es steuerrechtlich unter Eheleuten nicht als Schenkung betrachtet wird, wenn man ein gemeinsames Depot hat?

      beste Grüße,
      Christian

  8. Dieses Thema beschäftigt uns auch aktuell:

    Meine Frau und ich haben 2 Kinder, sind seit 15 Jahren zusammen und seit 5 Jahren verheiratet. Nach der Hochzeit haben wir die getrennten Konten aufgegeben und ein einziges gemeinsames Konto und ein gemeinsames Depot eingerichtet, alles läuft drauf, alles Fifty Fitfty, so schön einfach. Die Lösung gefällt uns sehr gut und ich würde sie am liebsten beibehalten.

    Das große ABER kommt jetzt durch das Thema Steuern dazu. Sobald man eine gewisse Höhe im Depot hat oder Erbschaften ins Spiel kommen, wird es auf einmal ungemütlich. Wenn es über die Schenkungssteuerfreibeträge geht möchte das Finanzamt mitreden. Im Prinzip ist schon jede Gehaltszahlung auf das Konto eine 50%ige Schenkung an den Partner, beim Entnehmen wird wieder zurückgeschenkt. Ein Gegeneinanderrechnen gibt es dabei nicht.

    Wenn ich neustarten könnte würde ich mich direkt für 2 getrennte Konten mit 2 Depots entscheiden. Wir müssen es jetzt wieder auseinanderdröseln leider..

    1. Das verstehe ich nicht so ganz. Bei einem gemeinsamen Depot sind die Einzahlungen in meinen Augen keine Schenkung. Und bei Erbschaft/Schenkung gehört der Betrag dem Beschenkten und nicht beiden Ehepartnern. Klar können hier Steuern anfallen, dass ist aber abhängig vom Freibetrag und nicht davon, auf welches Konto das Geld eingezahlt wird.

    2. Hallo Lars,

      genau das Thema bringt mich auch zum Grübeln. Wir haben keinen Ehevertrag und leben daher im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Alles was nach unserer Eheschließung angespart wird (der Großteil unseres zukünftigen Vermögens) wir im Ernstfall 50/50 geteilt.

      Wenn ich das richtig verstanden habe muss folgendes bei Schenkung/Erbschaft beachtet werden:
      Du hast alle 10 Jahre einen Steurfreibetrag bei Schenkungen/Vererbung von 500k bei deiner Frau/deinem Mann und 400k pro Kind, 200k pro Enkel und 20k bei Geschwistern und allen anderen (deine Frau/dein mann hat auch separat 400k pro Kind usw.).

      Wenn ihr ein Gemeinschaftskonto habt, wo du beispielsweise als Alleinverdiener 10k im Monat durch Gehalt überwiesen bekommst, zählt das als Schenkung von 5k an deine Frau/deinen Mann.
      Dein Freibetrag würde dadurch aufgezehrt werden, wenn dann noch anderweitig etwas vererbt oder geschenkt werden sollte, kann es sein, dass ein Riesenbatzen versteuert wird.
      Wenn du 10k einzahlst und deine Frau/dein Mann 15k, würde man das Delta zählen. Ergo würde sie/er dir jeden Monat 2.5k schenken, was sukzessive von ihrem/seinem Freibetrag abgezogen würde. Gleiches Spiel bei Depots.
      Separate Konten mit Vollmachten würde das Problem etwas umgehen. Würde deine Frau/dein Mann bspw. mit Vollmacht von dir 500 Euro abheben wäre das auch eine Schenkung, aber immer noch besser als permanent die Hälfte zu veranschlagen.

      Jetzt habe ich gestern mit einer Steuerberaterin telefoniert, die von der Regelung noch nie etwas gehört hat. Sie war ist nach eigenen Angaben keine Expertin im Schenkungs-/Erbrecht.

      Ich bin etwas hin und her gerissen und finde keine eindeutige Lösung.
      Wäre es so, wie oben aufgeführt, würde ich die getrennten Konten bzw. Depots beibehalten.

      Kennt sich jemand fundierter aus?
      Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen

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