Vorsorge – So sicherst Du Deine Familie ab

Vorsorge Familie

Es gibt wirklich schönere Themen als Tod und Krankheit.

Jahrelang habe ich mich davor gedrückt, Vorkehrungen für mein eigenes Ableben zu treffen. Sei es die Sorgerechtsverfügung, die Absicherung meiner Kinder, mein Testament. Oder für eine schwere Krankheit vorzusorgen, mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und Patientenverfügung.

Aber das Thema Vorsorge ist einfach zu wichtig, um es schleifen zu lassen.  Allein schon der Lütschen wegen.

Dieses Jahr haben meine Frau und ich endlich einen Haken drangesetzt. Das überraschend Erfreuliche dabei ist: Letztendlich hat uns die Nummer nur zwei Abende und insgesamt 19 Euro gekostet.

Was haben wir genau gemacht? Das erfährst Du in diesem Beitrag.


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Du kannst diesen Artikel auch bequem im Podcast Meine Mäuse – der Finanzpodcast für die Familie hören. Dann erfährst Du auch, wie Eva und ich für unsere Familien vorsorgen.


Mach es selbst, sonst tun es andere

Es hätt noch immer jot jejange!

Aber was, wenn nicht? Selbst der ewig optimistische Rheinländer wird mit mir übereinstimmen, dass eine gescheite Vorsorge Pflicht für uns Väter und Mütter ist.

Und trotzdem kümmern sich erstaunlich wenige um dieses Thema. Meist werden erst mit fortgeschrittenen Alter Themen wie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht angegangen. Dabei ist es gerade für Eltern von jungen Kindern wichtig, für den Fall der Fälle vorzusorgen. Sonst entscheidet letztendlich ein Arzt darüber, ob und wie Du im Ernstfall künstlich beatmet wirst, oder ein Richter darüber, wer als Vormund Entscheidungen für Deine Kinder trifft.

Das kannst Du alles besser heute selbst regeln.

Bevor es gleich in die Vollen geht, noch eine kleine Klarstellung vorneweg: Das wird hier keine vollumfängliche Beratung zu den einzelnen Vorsorge-Themen. Ich zeige Dir nur den Weg auf, den meine Frau und ich gewählt haben und gebe Dir weiterführende Informationsquellen mit auf den Weg. Du musst Dir dann selbst überlegen, wie Du die einzelnen Themen am besten für Dich und Deine Familie angehst.

In den Kommentaren unten kannst Du Dich dann zu den einzelnen Punkten mit den anderen Leserinnen und Lesern austauschen.

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Die Vorsorge-Themen lassen sich grob in zwei Lager trennen: Welche Vorsorge brauchst Du für Krankheit und Pflege und welche für den Tod? Starten wir mit ersterem.

Nehmen wir an, Du hast einen schweren Unfall und kannst keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Dann muss das jemand anderes tun. Und das ist nicht automatisch Deine Ehefrau oder Dein Ehemann. Wenn Du nichts regelst, entscheidet das Betreuungsgericht, wer diesen Job übernimmt.

Du kannst heute schon die Person auswählen, die für Dich entscheiden soll. Das machst Du entweder mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung.

Wo ist der Unterschied? Bei einer Vorsorgevollmacht bestellst Du direkt einen oder mehrere Bevollmächtigte, die alle Entscheidungen für Dich treffen, wenn Du dazu nicht mehr in der Lage bist. Dazu zählen dann auch Deine finanziellen Angelegenheiten. Bei einer Vollmacht prüft kein Gericht mehr, ob die Entscheidungen Sinn machen oder nicht. Du willst daher sicherstellen, dass Du die richtige Person auswählst.

Bist Du Dir nicht sicher, wem Du eine knallharte Vollmacht geben würdest, kannst Du auch eine Betreuungsverfügung ausstellen. Darin bestimmst Du einen Betreuer, den das Gericht dann wählen soll, um Entscheidungen für Dich zu treffen. Der Betreuer unterliegt aber immer noch der richterlichen Kontrolle – was auch Zeit und Geld kostet.

Ich habe mich für die Vorsorgevollmacht entschieden. Du solltest die Vollmacht schriftlich dokumentieren, z.B. mit dieser Mustervorlage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Ich habe die Vorsorgevollmacht direkt mit in meiner Patientenverfügung verhackstückt.

Was wäre wenn – Die Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legst Du vorab fest, welche medizinischen Maßnahmen Du Dir wünscht, wenn Du Dich selbst nicht mehr äußern kannst. 

Und so eine Patientenverfügung ist schon ein anderes Kaliber als eine schlichte Vorsorgevollmacht. Du musst hier formal sauber unterwegs sein, damit die Nummer rechtlich auch wirksam ist. Die Patientenverfügung muss sehr bestimmt sein. Du darfst sie nicht zu allgemein halten. Auch hier gibt es wieder eine Vorlage bzw. Textbausteine vom BMJV.

Aufgrund der Komplexität habe ich mich für einen Dienstleister entschieden. Genaugenommen für MeinePatientenverfügung. Es gibt sicherlich noch andere Anbieter mit einem ähnlichen Service. Die Software führt Dich in Form eines Interviewprozesses durch das Tal der Tränen. Alles recht ausführlich und verständlich erklärt. 

Welche Entscheidungen möchte ich für meinen unmittelbaren Sterbeprozess treffen? Was bei Demenz? Wachkoma? Wünsche ich Morphin bei meiner Schmerzbehandlung (Hell yeah!)? Wie sieht es bei schweren Unfällen aus oder beim Thema Organspende?

Also wenn Du mal einen deprimierenden Abend erleben willst, dann füllst Du Deine Patientenverfügung aus. Ein Glas Rotwein (soll ja gut für das Herz sein) macht das ganze etwas erträglicher.

Nach ein paar Stunden bist Du dann endlich auch durch mit dem Thema, inklusive Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung. Das Ergebnis bekommst Du entweder als PDF oder in Papierform zugeschickt. Wir hatten einen Gutscheincode und waren für die Papierform mit jeweils knapp 10 Euro unterwegs. Da waren dann gleich Kopien für die Bevollmächtigten mit dabei. Für eine jährliche Gebühr archivieren die Kameraden Dir den ganzen Spaß auch noch.               

Da kannst Du nicht meckern.

Bis das der Tod Euch scheidet

Wo wir grade dabei sind, machen wir diesen Beitrag noch einen Schritt deprimierender. Trotz der erstklassigen ärztlichen Versorgung (mit ausreichend Morphin!) hat es leider nicht gereicht. Du verabschiedest Dich von der großen Bühne.

Für diesen Fall möchtest Du drei Dinge geregelt haben:

  1. Deine minderjährigen Kinder sollen den richtigen Vormund bekommen (Sorgerechtsverfügung).
  2. Deine Hinterbliebenen sollen finanziell abgesichert sein (z.B. durch eine Risikolebensversicherung).
  3. Du willst selbst entscheiden, wer Deine Asche – äh, ich meine Kohle – bekommt (Testament).  

Starten wir mit dem Wichtigstem: den Kindern.

Wer will unsere Kinder? Die Sorgerechtsverfügung

Mit einem gemeinsamen Sorgerecht übernimmt beim Tod eines Elternteils automatisch die verbleibende Mutter oder der Vater das alleinige Sorgerecht – egal ob gemeinsam glücklich, getrennt oder geschieden.

Aber was ist, wenn es Euch beide umhaut?

Dann kannst Du mit einer einfachen Sorgerechtsverfügung den Vormund bestimmen. Und wenn ich einfach sage, dann meine ich auch einfach.

Die Verfügung ist tatsächlich nur ein handgeschriebenes Zettelchen mit ein paar Sätzen drauf. Das Ganze kannst Du beim Notar hinterlegen oder im Wichtig-Ordner Zuhause ablegen. Fertig ist der Lachs. Wir haben noch etwas diskutiert, wer denn jetzt der Auserwählte sein sollte. Höflichkeitshalber haben wir vorher die Bereitschaft abgeklärt, unsere beiden Wonneproppen im Fall der Fälle zu übernehmen.

Die Sorgerechtsverfügung ging recht fix und war für Umme.

Die Risikolebensversicherung gegen finanzielle Sorgen

Besonders bitter ist es, wenn Du als Hauptverdiener(in) die Grätsche machst. Dann haben Deine Hinterbliebenen nicht nur ein emotionales, sondern auch ein auch finanzielles Problem.

Der Lebensstil könnte dann nicht mehr aufrecht erhalten werden. Ein Umzug in eine kleinere Wohnung stünde vielleicht an.

Aber hier gibt es eine kostengünstige und einfache Lösung: Die Risikolebensversicherung. Wenn Du stirbst, gibt’s Cash. Und zwar ordentlich.

Wahrscheinlich hast Du schon eine Risikolebensversicherung. Bei klassischen Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen wird sie gerne mit reingemischt. Oder im Rahmen Deiner Immobilienfinanzierung hat die Bank auf den Abschluss bestanden.

Falls nicht, dann kannst Du eine reine Risikolebensversicherung auch sehr günstig abschließen, solange sie nur den Todesfall abdeckt. Letzteres ist wichtig. Du willst keinen Kuddelmuddel mit anderen Versicherungen, die das ganze unnötig teurer macht. Schau Dir einfach die Tarife auf den gängigen Vergleichsrechnern an. Generell gilt: Je mehr Vermögen Du bereits aufgebaut hast, desto geringer kann die Versicherungssumme sein.

Ich habe eine bescheidene Risikolebensversicherung als Teil meiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Davon abgesehen, bauen wir als Familie auch Vermögen in Immobilien (Eigenheim und vermietet) und im Aktienmarkt (ETF-Portfolio) auf.

Das passt also. Hier hatte ich keinen Handlungsbedarf.

Mit dem Testament die Kinder enterbt

Bleibt noch das gute, alte Testament. Nur rund ein Viertel aller Deutschen haben ein Testament. Das ist erstaunlich.

Denn eigentlich kann so ein Testament sehr einfach sein. Oder sehr kompliziert. Je nachdem, wie Deine Ausgangslage ist und wie Du Deine Vermögensverteilung regeln möchtest. Vieles ist gesetzlich geregelt – auch der Pflichtteil an die Bälger und den Ehepartner.  

Meine Frau und ich haben es einfach gehalten. Wir haben das Berliner Testament gewählt, den Klassiker unter den Verheirateten mit Kindern.

Wenn einer von uns beiden stirbt, soll der andere alles bekommen. Praktisch enterben wir unsere Kinder. Die bekommen erst etwas, wenn irgendwann der verbliebende Partner stirbt (die Kids könnten theoretisch trotzdem ihren Pflichtteil einklagen).

Unser Testament haben wir selbst schriftlich verfasst und unterschrieben. Das ging fix. Auch wenn es in der heutigen Zeit schon etwas seltsam ist, solch wichtige Dokumente handschriftlich zu verfassen. Aber nur dann sind sie gültig.   

Fazit

Das war der Schnelldurchlauf, wie ich meine Vorsorge in Eigenregie erledigt habe.

Naja, so ganz in Eigenregie war es nicht. Für die Patientenverfügung (und Vorsorgevollmacht) habe ich einen günstigen Dienstleister gewählt. Das war es wert. Das Ganze hatte mich selbst knapp 10 Euro und einen unglaublich deprimierenden Abend gekostet.

Die Sorgerechtsverfügung und das Testament kamen dann am nächsten Abend. Da meine Frau und ich uns weitestgehend einig waren, konnten wir die Nummer auch schlank durchziehen.

Alle wichtigen Dokumente sind in einem Ordner Zuhause. Unsere Liebsten wissen wo er steht. Eine Kopie der Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht und der Sorgerechtsverfügung haben wir den Auserwählten in die Hand gedrückt. Alle paar Jahre wollen wir die einzelnen Dokumente prüfen. Zumindest haben wir uns das vorgenommen.

Ist dieser Do-It-Yourself-Ansatz hieb und stichfest?

Nein. Im Idealfall machst Du das alles über einen Notar und lässt es dort auch verwahren. Aber das kostet. Wir fühlen uns wohl mit unserer Lösung. Denn auch beim Thema Vorsorge halte ich es mit dem Pareto-Prinzip: Eine schnell umgesetzte und einfache Lösung ist besser als eine perfekte Lösung, die es nie aus der Schublade schafft.

Zu guter Letzt möchte ich Dir noch eine Empfehlung mit auf den Weg geben. Einen guten ersten Überblick zu den einzelnen Themen findest Du auf Finanztip. Neben den oben verlinkten Vorlagen beim BMJV gibt es auch im Netz brauchbare Vorlagen für ein Berliner Testament oder eine Sorgerechtsverfügung.     

So, ich hoffe dieser Erfahrungsaustausch hilft Dir dabei, zeitnah die Vorsorge für Deine Familie anzugehen. Hast Du noch Fragen? Oder möchtest Deine Erfahrungen mit uns teilen? Dann schreibe doch einen Kommentar unten.  

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12 Kommentare

  1. Ich möchte mich hier einfach mal (wieder) für all die vielen praktischen, lesenswerten uns lesensfähigen Inhalte bedanken, die Du hier gibst. Finanzen, Vermögen und nun auch Vorsorge bilden bei uns zu Hause mittlerweile ein stabiles Fundament, auf dem wir all das aufbauen können, was wirklich zählt. Du verstehst es die Themen immer vor diesem Hintergrund zu adressieren. Also: Vielen Dank!

  2. Hi Nico,

    danke für Deinen Beitrag, das gibt einen guten Überblick über das leidige Thema.

    Mich würde noch interessieren, was der Vorteil des Berliner Testaments gegenüber der Variante ist, gar nix zu machen – entspricht das was Du beschreibst, nicht ohnehin der gesetzlichen Erbfolge?

    1. Hallo Jens,
      bei der gesetzlichen Erbfolge teilen sich Ehepartner und Kinder das Erbe. Das kann den Ehepartner in finanzielle Bedrängnis bringen, weil er die Kinder auszahlen muss. Klassiker ist das selbstbewohnte Häuschen, aber auch bei einer vorhandenen Firma macht das Berliner Testament unter Umständen Sinn.
      Dabei wird die gesetzliche Erbfolge mit einem “Trick” umgangen, so dass die Kinder noch nicht einmal den Pflichtteil bekommen, wenn sie ihn nicht einfordern.
      Das Konstrukt hat aber auch ein paar handfeste Nachteile:
      – Bei minderjährigen Kindern verjährt der Anspruch auf den Pflichtteil erst mit dem 21. Lebensjahr.
      – Der überlebende Ehepartner wird Vorerbe der Kinder und kann daher z.b. das Testament nicht mehr so ändern, wie er will.
      – Und ganz wichtig: Wenn reichlich Vermögen vorhanden ist, muss zweimal Erbschaftssteuer bezahlt werden – obwohl gerade dann keine Notwendigkeit besteht, die Kinder nicht direkt auszuzahlen.

      Also nicht nur Vorteile. Die Sache mit dem selbstbewohnten Häuschen kann man übrigens auch mit einer Grunddienstbarkeit (Wohnrecht oder besser Nießbrauchrecht, erstrangig!) absichern.

      Frohe Weihnachten, Ente

  3. Hallo Nico,
    hast du die Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen lassen?
    Deine zwei ETW in Berlin sind ja sicher darin auch geregelt…

    1. Hallo Matthias,

      nein, habe ich nicht. Möchtest Du darauf hinaus, dass ich eine öffentliche Beglaubigung brauche, damit die Bevollmächtigten die Immobilien verkaufen können, wenn ich Tod bin oder nicht mehr entscheiden kann?

      Das Szenario ist für mich ehrlich gesagt gar nicht so relevant. Die Vorsorgevollmacht soll in erster Linie regeln, dass die Bevollmächtigten gesundheitliche Entscheidungen treffen können. Ein zügiger Verkauf der Wohnungen ist nicht wichtig. Die laufen eh erst mal weiter. Wenn es zum Erbfall kommt, dann können sie irgendwann verkauft werden, aber das ist nicht zeitkritisch.

      Oder wolltest Du woanders drauf hinaus?

      VG, nico

      1. Hallo Nico,

        wir haben das Thema Vorsorge auch gerade durch. Wir haben uns einen professionellen Generationenberater genommen (war aber relativ zur Wichtigkeit des Themas gar nicht so teuer). Und da ich auch eine vermietete ETW habe (nur auf meinen Namen, nicht zusammen mit meiner Frau), muss ich meine Vorsorgeerklärung öffentlich beglaubigen lassen, damit meine Frau im Falle des Falles etwas mit der ETW tun kann. Meines Wissens handelt es sich dabei nicht nur um den Verkaufsaspekt oder Beleihung. Auch Neuvermietung ist z.B. betroffen! Und das sollte ein Bevollmächtigter schon machen können, damit die Butze nicht leer steht…

      2. Hallo Matthias,

        könntest Du hier teilen, in welchen Kostenrahmen sich so ein Rundumsorglospaket bewegt. Es ist ja eine gut Alternative zum DIY Ansatz.

        Die Vermietung der Wohnung sollte auch ohne Beglaubigung funktionieren. Eine Beglaubigung ist meines Wissens nur nötig für Verkauf und Grundschuldbestellung. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

        VG Nico

        1. Hallo Nico,

          bei uns ist es so, dass wir zwei Vertragsverhältnisse haben:
          1. RA-Kanzlei (Leistung: Erstellung der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung je für meine Frau und mich) –> einmalig 220 €
          2. Deutsche Vorsorgedatenbank (Leistungen: Digitalisierung/Hinterlegung der Originale, Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, 24-h-Hotline für Abruf der Originale, Notfallkarte, jährlicher Updateservice bzgl. rechtlicher Änderungen + Einpflegen in bestehende Dokumente) –> 1. Jahr: 179 €, ab dem 2. Jahr: 78 €

          Dann haben wir noch zwei Zusatzleistungen genommen, welche nach unserer Einschätzung ihr Geld absolut wert sind:
          – Notfall-Ordner, einmalig 29 € (sehr gut strukturierter Schnellordner, in dem natürlich Kopien der Dokumente drin sind und in dem viele Platzhalter sind, bei denen man sämtliche wichtigen Infos für alle Eventualitäten einfügen kann) Das Beste an diesem Ordner für mich: es gibt eine komplette Übersicht mit Dingen, die im Falle des Falles getan werden müssen + Priorisierung(!) bzw. Fristen. Ich denke, das ist in solch einer emotionalen Außnahmesituation Gold wert!
          – Notfall-Plan digital, einmalig 10 € (Cloud für die Bevollmächtigten und uns selbst, in der Kopien der aktuellen Dokumente einsehbar sind) Damit entfällt das ständige Neuverteilen von Kopien der aktualisierten Dokumente nach rechtlichen Änderungen. Ist ja immer noch ziemlich in Bewegung, dieses Rechtsgebiet. Änderungen quasi im jährlichen Rythmus…
          – Kostenfrei haben wir noch Infos bzgl. Gestaltung von Sorgerechtsverfügung und Testament bekommen. Beratung brauchten wir hier nicht, weil entweder ausreichend Vorwissen bzgl. Gestaltung vorhanden (Sorgerechtsverfügung) bzw. keine Notwendigkeit (für uns passt die gesetzlicher Erbfolge gut, weil keine eigengenutzte Immo + relativ großes ETF-PF) war.

          Im Preis mit enthalten war eine, nach unserer Auffassung, sehr gute Beratung! Ich hatte mich schon seit zwei Jahren hin und wieder mit dem Thema beschäftigt und Stand gut im Stoff; trotzdem habe ich noch einiges gelernt und jetzt das Gefühl, dass wirklich alles passt und an alles gedacht ist.. Kurzum, dafür hätte ich auch das Doppelte gezahlt…

          Beste Grüße und kommt gut ins neue Jahr!

          Matthias

        2. Hi Matthias, vielen Dank für die detaillierte Aufstellung!! Das ist sehr hilfreich und bietet einen guten Überblick, wie eine Alternative aussehen könnte, wenn man es “richtig” machen möchte.

          VG, nico

  4. Hallo Nico,

    mach doch mal was über BUV oder Invaliditätsversicherung oder Pflegeversicherung für Kinder. Ich bin Vater einer 6jährigen und habe den Überblick über die Absicherungsmöglichkeiten und deren Sinn und Unsinn verloren. Ich habe noch mitbekommen, dass vor nicht langer Zeit die Basler Versicherung (?) die Kinderinval-Versicherungen gekündigt hatte.

    BG,
    Björn

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