Der Tod geht uns nichts an; denn solange wir existieren, ist der Tod nicht da, und wenn der Tod da ist, existieren wir nicht mehr.
So sprach der weise Epikur vor über 2300 Jahren.
Damals gab es aber auch noch keine Patientenverfügung, keine Vorsorgevollmacht und keine Sorgerechtsverfügung. Sonst hätte der alte Grieche sich diesen Satz sicher verkniffen.
Denn der Tod geht uns sehr wohl heute schon etwas an. Das gleiche gilt für eine mögliche schwere Krankheit in der Zukunft.
Daher widmen Eva und ich uns in dieser Folge vom Meine-Mäuse-Podcast ganz dem Tod und der Krankheit. Daraus ist eine erstaunlich heitere Diskussion entstanden!
Regel selbst, was Dir wichtig ist
Du solltest Dich heute schon mit den Themen Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Testament, Sorgerechtsverfügung, Risikolebensversicherung und dem digitalen Nachlass beschäftigen.
Dieser Gang durch das Tal der Tränen ist es wert. Schließlich sollst Du bei Krankheit oder nach einem Unfall selbst entscheiden dürfen, was mit Dir passiert. Auch wenn Dir das in dem Moment nicht mehr möglich ist. Im Zweifelsfall entscheidet sonst jemand Fremder für Dich, den ein Gericht bestimmt hat. Das regelst Du in der Vorsorgevollmacht.
Dazu kommt: Deine Liebsten sollen sich bei all der Trauer nach dem Tod nicht noch um Deinen Nachlass kümmern müssen. Und finanziell abgesichert sein sollen sie allemal.
Setze einen Haken an das Thema Vorsorge
Eva und ich hatten diese Themen letztes Jahr ganz oben auf unsere Prioritätenliste gesetzt. Es war eines meiner Jahresziele. Kurz vor Peng habe ich dann auch meine Unterschrift unter die verschiedenen Verträge gesetzt.
Letztendlich war es der ganze Aufwasch halb so wild. Es hat mich zwei deprimierende Abende und insgesamt 20 Euro gekostet. Jetzt bin ich mit der Sache durch, bis ich etwas anpassen möchte. Bei Eva lief es ähnlich.
In dieser Podcastfolge erklären wir Dir, wie wir beide unsere Vorsorge auf Vordermann gebracht haben. Welche Dokumente wirklich wichtig sind und welche nicht unbedingt. Dabei erzählen Eva und ich auch, wie wir das persönlich geregelt haben.
Möchtest Du einen Haken an das Thema Vorsorge setzen? Dann höre jetzt rein!
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Shownotes
Warum eine Kontovollmacht sinnvoll ist
Vorsorge – So sicherst Du Deine Familie ab
Warum “Meine Mäuse – der Finanzpodcast für die Familie?”
Als Mama oder Papa stehst Du ständig unter Zeitdruck – nie ist ausreichend Zeit für Deine Kinder, den Job, Hobbys und für den Partner. Wie willst Du Dich da noch um Deine Finanzen kümmern?
Meine Mäuse – der Finanzpodcast für die Familie bietet unabhängiges Finanzwissen für die Familie.
Eva und ich haben es uns zum Ziel gesetzt, Dir das nötige Werkzeug an die Hand zu geben, damit Du mit Deiner Familie finanziell sorgenfrei leben kannst. Statt Dein Geld einem Finanzberater anzuvertrauen, kümmerst Du Dich besser selbst um Deine Finanzen.
Im Meine-Mäuse-Podcast teilen wir mit Dir unser Wissen über Vermögensaufbau, dem Sparen im Familienalltag, der Finanzbildung Deiner Kinder, Altersvorsorge, dem Erschließen von (passiven) Einkommensquellen, Versicherungen, Schulden und letztlich darum, wie Du mehr Zeit mit Deinen Kindern verbringst.
Vielleicht ist es auch für Dich möglich, in Teilzeit zu arbeiten oder einfach mal einen Gang runterzuschalten. Höre jetzt rein!
Hallo, habe heute erst den Podcast gehört und mir sind vier Dinge aufgefallen.
1) Berliner Testament: Der große Nachteil, dass der Überlebende keine anderweitigen Regeln als die im Testament festgehalten verfügen kann, wurde nicht erwähnt. Das BT kann immer nur von beiden gemeinsam geändert oder aufgehoben werden. Stirbt einer, ist der andere gefangen. Leben beide lange, ist das wahrscheinlich weniger tragisch, aber stirbt einer früh, kann das blöd enden.
2) Auf die Generalvollmacht seit ihr auch nicht eingegangen. Diese greift nicht nur im Vorsorgefall (der ggf. bei Vorlage jedesmal wieder nachgewiesen werden muss) sondern generell, also auch schon wenn man nur verhindert ist. Beispiel: Man sitzt auf einer einsamen Insel und zuhause muss akut gehandelt werden.
3) Die Vorsorgevollmacht oder die Generalvollmacht sollte immer explizit über den Tod hinaus gelten, sonst kann man ohne abgeschlossene Erbsache nicht handeln (Mietvertrag kündigen, Wohnung räumen, etc.)
4) Wenn sich eine Immobilie im Eigentum befindet sollte die VV oder GV immer notariell beurkundet werden, sonst kann man im Fall der Fälle nicht über die Immo verfügen. Beispiel: Haus muss aufgegeben werden um etwas finanzieren zu können, oder weil man sich räumlich umorientieren muss (Umzug, um sich besser kümmern zu können oder um in eine behindertengerechte Unterkunft zu ziehen).
Einige Punkte können nachträglich durch Gerichtsentscheide geheilt werden, damit der “Kümmerer” handlungsfähig wird – aber das kann Monate dauern.
Moin Nico,
Ganz herzlichen Dank für die super informative und spannende Podcastfolge. Das haben Eva und Du richtig klasse gemacht. Ich bin erstaunt, dass es hier in den Kommentaren so ruhig ist. Folgende Punkte, die mir aufgefallen sind und ein paar Fragezeichen sind bei mir noch hängen geblieben. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
1. Berliner Testament. Aus Sicht der Eltern kann ich dies nachvollziehen. Wie verändert sich die Position aus der Perspektive als Kind. Konkret, Deine / eure Eltern haben auch ein Berliner Testament und ein nicht unerhebliches. Vermögen. Wäre es (vielleicht ab einem gewissen Alter der Kinder) nicht sinnvoll, mit warmer Hand zu Schenken (alle 10 Jahre) oder einen kleinen Teil des Erbe auch aus Anerkennung / Mitberücksichtigung für den Nachwuchs abzugeben? Ich denke dabei natürlich auch an die steuerlichen Effekte.
2. Habt ihr auch Literaturempfehlungen (Buchhandel oder Online) neben dem Hinweis auf Finanztip und Stiftung Warentest?
3. Fall: beide Eltern sterben bei einem Unfall, die Kinder überleben. Wie habt ihr den/die richtigen Betreuer gefunden? Wie einigt man sich da? Und was passiert mit dem Erbe bei Minderjährigen?
Herzliche Grüße und bitte weiter so. Für mich der beste Blog! Euer Pete
Hi Pete,
vielen Dank! Zu Deine Fragen:
1. Bei großem Vermögen würde ich auch eher früher als später schenken. Sonst fällt die Besteuerung irgendwann sehr hoch aus. Es ist ja auch netter zu Lebzeiten zu geben. Dann kann man sich noch mit den Beschenkten erfreuen.
2. Leider nicht – müsste auch googeln.
3. In meinem Fall war es gar nicht so schwer. Wir haben im direkten Familienumfeld geschaut und dann abgewogen, wie gut die in Frage kommenden Personen mit der Situation klarkommen würden. Als wir uns dann entschieden hatten, haben wir angefragt und die Auserwählten hatten auch kein Problem damit. Es ist ja auch ein besonderer Vertrauensbeweis. Zur genauen gesetzlichen Regelung der Erbes kann ich nichts sagen. Ich meine die Betreuer müssen das Vermögen treuhänderisch verwalten.
VG, nico