Interview mit dem Versicherungsfuchs (Teil 2)

Versicherungsschaden

Im ersten Teil des Interviews mit dem Versicherungsfuchs ging es um ein paar Grundlagenfragen, sowie die Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung.  

Wie denkst Du über eine private Krankenzusatzversicherung oder generell Krankenzusatztarife? Macht das Sinn als Erwachsener und/oder für die eigenen Kinder?

Ich halte sie für eher weniger wichtig. Wir haben in Deutschland eine gute medizinische Grundversorgung, so dass primäre Krankheitskosten uns nicht ruinieren. Trotzdem habe ich für meine Frau teilweise Krankenzusatzversicherungen abgeschlossen. Das ist einfach eine Sache der Fairness. Sie soll ähnlich gut abgesichert sein wie ich und das erreiche ich nun mal nur mit Krankenzusatztarifen.

Sollte z.B. ein Zahn nicht mehr mitspielen, wäre es für uns kein finanzieller Ruin, diesen aus eigener Tasche zu zahlen. Aber ich würde sie in eine Lage bringen, in der sie sich überlegt, ob ihr das Optimum – das ich in der privaten Krankenversicherung (PKV) bekomme – wirklich 2.500€ wert ist.

So habe ich das auch mit Krankenhauszusatzversicherung gehalten. Einbettzimmer und Chefarzt. Zudem ist hier noch eine sogenannte Anwartschaftsversicherung eingeschlossen. Sollte meine Frau später die Möglichkeit haben in die PKV wechseln zu können, so kann sie das ohne Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.

Krankenhaustagegeldversicherungen halte ich für unnötig. Wofür brauche ich x€ nur weil ich ein paar Tage im Krankenhaus liege? Die Zuzahlungen die ich evtl. hier zu leisten habe, sollte ich mir lieber selbst ansparen. Wenn das nicht geht, dann sollte ich mir auch die Beiträge für diese Versicherung sparen.

Eine Auslandskrankenversicherung ist aber auf jeden Fall extrem sinnvoll, wenn ich in ein Land fahre, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen im KV-Bereich abgeschlossen hat. Aber wer sich einen Urlaub leisten kann, sollte über die 10€ p.a. Beitrag nicht weiter nachdenken, sondern einen Haken dran machen.


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Wie stehst Du zur Pflegeversicherung?

Eine Pflegeversicherung ist überlegenswert. In jungen Jahren ist es noch recht günstig, in alten Jahren nicht mehr günstig und Du hast wie bei der BU das Problem mit den Gesundheitsfragen. Hier schütze ich weniger mich, sondern meine Familie.

Mein wahrscheinlichstes Szenario: Ich werde alt und pflegebedürftig. Jetzt pflegt mich meine Frau. Dann sterbe ich und irgendwann wird meine Frau pflegebedürftig. Ab zu den Kindern? Sollen die zumindest teilweise ihren Job für die Pflege aufgeben?

Also Pflegeheim… stecken sie ihre Mutter in das billigste Loch? Eher (und hoffentlich) nicht! Also muss genug Rente/Kapital da sein, sonst wird es zur Belastung für die Kinder. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt maximal ca. 2.000€ pro Monat.

Eine Pflegeversicherung kann natürlich auch durch a.) Absicherung der Arbeitskraft und  b.) ausreichend hohen passiven Einkommen im Alter substituiert werden.

Was hältst Du von einer Rechtsschutzversicherung?

Ich war selbst Rechtanwalt und habe eine Rechtsschutzversicherung. Ein Prozess verursacht Kosten. Diese sind vorab vom Kläger zu entrichten. Werfe ich jetzt also nochmal schlechtem Geld gutes Geld hinterher? Bezahle ich vorab einen Gutachter aus eigener Tasche mit ungewissen Ausgang? Mit Rechtsschutzversicherung fällt es mir leichter, auf mein Recht zu bestehen.

Ich habe in den letzten zwei Jahren zwei Unternehmen verklagt und gewonnen. Ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich das nicht getan, obwohl ich beide Klagen zu 100% gewonnen habe. Es ging zusammen um einen niedrigen vierstelligen Betrag.

Bei dem einen Unternehmen war ich mir nicht sicher, ob ich das Geld noch sehe (Insolvenzgefahr), das andere Unternehmen war einfach riesig und die Erfolgsaussichten waren gut, aber nicht 100%.

Ich fühle mich einfach sicherer mit einer Rechtsschutzversicherung, schon wenn ich meine Forderung an jemanden stelle. Alleine eine Rechtsschutzversicherung zu haben, ist in eigenen außergerichtlichen Verhandlungen mit einem Vertragspartner ein gewichtiges Argument.

Welchen wiederkehrenden Fehler siehst Du bei Versicherungsnehmern? Welchen Rat würdest Du den Finanzglück-Lesern mit auf den Weg geben?

Ungenauigkeiten bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Bei jedem BU-Fall, den ich als Anwalt auf dem Tisch hatte, hat sich der Versicherer zumindest teilweise darauf berufen und wollte vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten.

Zugegeben: Als Anwalt bekommt man nicht die Fälle bei denen alles glatt durchgeht. Daher soll das auf keinen Fall als Versicherungsbashing zu verstehen sein.

Eine Kleinigkeit sollte man sich vielleicht auch noch überlegen: Viele Versicherer gewähren einen kleinen Rabatt, wenn man eine jährliche anstatt monatliche Zahlung vereinbart.

Auch wenn wir nicht darauf eingegangen sind: Bei einer Hausratversicherung sollte man einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit und einen Unterversicherungsverzicht haben. Sonst streitet man im Schadensfall ziemlich sicher. Denn dann geht es nicht darum ob gezahlt wird, sondern darum wieviel gezahlt wird.

Und zu guter Letzt: Welche Versicherungen hast Du persönlich? Überlegst Du noch eine hinzuzufügen oder rauszuschmeißen? Hast Du Selbstbeteiligungen vereinbart?

Ich bin komplett durchversichert! 🙂

Da ich in der privaten Krankenversicherung (PKV) bin, muss ich mir über Krankenzusatztarife keine Gedanken machen, aber für meine Frau habe ich eine Auslandskrankenversicherung, Zahnzusatzversicherung und eine stationäre Zusatzversicherung.

Dann haben wir: Privathaftpflicht, BU, KFZ mit Teilkasko und Schutzbrief, Hausrat, Risikolebensversicherungen, Pflegetagegeld, Renten, Rechtsschutz (Privat, Beruf, Verkehr).

Ich habe Selbstbeteiligungen in einigen Versicherungen vereinbart und bin auch ein großer Freund davon. Eine Selbstbeteiligung ruiniert meine Familie und mich im Schadensfall nicht und das ist es was ich mit einer Versicherung will. So ist man nicht im selben Kollektiv mit Leuten die meinen, dass sich eine Versicherung irgendwann mal “lohnen” muss.

Ich habe jetzt nicht mehr vor noch andere Versicherungen dauerhaft abzuschließen. Aufstocken durch Nachversicherungen oder Dynamiken bei Bedarf überlege ich mir, wenn sich die Lebensumstände verändern. Temporär habe ich noch ab und zu eine Unfallversicherung.

Ui, das ist ja wirklich das volle Programm. Wieviel kosten Dich die Versicherungen ungefähr pro Jahr?

Wenn ich hier meine Krankenversicherung (Voll-PKV) und Rentenversicherungen rausnehme, dann liegt unser Haushalt  bei Versicherungsbeiträgen von ca. 3.000€ p.a,. Hier machen jedoch BU, Pflege- und KV-Zusatzversicherungen für meine Frau ca. 75% aus. Auch die KFZ-Versicherung ist nicht mit drin, da sie bei mir im Budget “Auto” laufen. Man muss sie ja haben.

Versicherungsfuchs, ich danke Dir für das Interview!

So, jetzt hast Du die Möglichkeit dem Versicherungsfuchs Deine Fragen zu stellen. Er wird sein bestes geben sie Dir (ohne Gewähr) zu beantworten.

Ich bin gespannt auf Deine Fragen und Kommentare!


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26 Kommentare

  1. Hallo,
    ich habe eine Frage an den Versicherungsfuchs zur Verwendung einer Kapital-Lebensversicherung.

    Ich ziehe in Erwägung, meine noch laufende Lebensversicherung dazu zu verwenden, eine neue Immobilie zu erwerben (generationenübergreifendes Wohnprojekt).
    Meine LV hat eine Laufzeit von insgesamt 37 Jahren. Sie wurde Ende 1987 begonnen und läuft Ende 2024 aus. Sie hat eine Garantierte Versicherungssumme von 51.130,00 Euro. Dazu kommen normalerweise noch bereits gutgeschriebene lfd. Überschussbeteiligung, Nachdividende, Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven plus eine Verzinsung.
    Welche Möglichkeiten sind denkbar bzw. sind ratsam, um dieses Kapital im Jahr 2018 zu nutzen? Was wären Kardinalfehler, die ich auf keinen FAll begehen sollte? (Es gibt nämlich eine Reihe von Möglichkeiten: Verkauf, Beleihung, Verkürzung, Kündigung …..)

    Ganz herzlichen Dank!!
    Gabriele

    1. Hallo Gabriele,
      deine Versicherung wird einen garantierten Rechnungszins von 3 oder 3,5% haben: http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Garantiezins
      Das ist in der heutigen Niedrigzinsphase natürlich ziemlich viel. Ich würde sie also auf keinen Fall kündigen, um an das Kapital zu kommen.
      Vielleicht kannst du die Versicherung bei deinem Baufinanzierer als Sicherheit einsetzen um damit im Jahr 2024 eine große Tilgung vorzunehmen und einen günstigeren Zins zu erhalten. Vielleicht ist die garantierte Rendite hier ja höher, als die Zinsen der Bank.
      Solltest du dich entscheiden, dich von der Versicherung zu trennen, wird ein Verkauf besser sein, als eine Kündigung. Da solltest du dir dann mehrere Angebote einholen.

      Gruß
      Versicherungsfuchs

  2. Zwei sehr informative Artikel! Für dieses Jahr habe ich mir vorgenommen, alle unsere Versicherungen zu durchforsten, da sind mir diese Beiträge bestimmt eine große Hilfe.
    Ich habe noch zwei Fragen:
    1. Würdest du bei einer Risiko-LV eine Beitragsfreistellung im BU-Fall mitversichern oder lieber die BU-Versicherung höher bemessen?
    2. Ist es nicht sinnvoller so früh wie möglich eine Kinderinvaliditätsversicherung als eine Kinderunfall- oder Schulunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

    Danke schon mal und viele Grüße!

    1. Hallo Sabine,
      im Rahmen des neuen Artikels habe ich mir diesen Artikel noch einmal angesehen und bemerkt, dass ich dir gar nicht geantwortet hatte. Bitte entschuldige, das ist mir irgendwie durchgerutscht. Ich hoffe, du kannst mit der jetzigen Antwort auch noch etwas anfangen:

      1. Ich würde lieber die BU-Versicherung höher bemessen. Warum? Im Falle einer Berufsunfähigkeit musst du dich so nur mit einem Versicherer auseinandersetzen. Wenn Risiko-LV und BU bei einem Versicherer sind und die Beiträge identisch wären, könntest du auch eine BUZ zu deiner RisikoLV abschließen.

      2. Eine Invaliditätsversicherung für Kinder kann sinnvoll sein. Eventuell kann hier auch eine Anwartschaft für eine BU mit abgesichert werden. Hier soll es einige Anbieter am Markt geben. Wichtig empfinde ich die Möglichkeit für das Kind in späteren Jahren eine eine BU ohne Gesundheitsprüfung zu erhalten.

      Gruß
      Versicherungsfuchs

  3. Nico,

    wie hälst Du es mit der Krankenversicherung. So ich das aus dem Blog lese, hast Du sicherlich die Möglichkeit die PVK zu wählen. Hast Du diesen Schritt gewählt, trotz Familie?

    Gruß,

    Capri

    1. Hallo Capri,

      genauso ist es. Ich habe die Wahl und bin immer noch in der gesetzlichen (und werde da auch bleiben). Bei mir ist derzeit auch die ganze Sippe mit familienversichert. Finanziell lohnt es sich also. Und ich fühle mich auch als gesetzlich Versicherter ausreichend versorgt.

      VG, Nico

    2. Hi Capri,
      wenn du die Möglichkeit hast, in die PKV zu wechseln, dann wechsel aber nicht unter der Prämisse, Beitrag zu sparen. Wenn du über der JAEG verdienst, hast du mit AG-Anteil in der GKV (+Pflege) einen Beitrag von über 700€. Einen ähnlichen Beitrag solltest du auch in der PKV planen und alles was nicht an Beitrag in die Leistung fließt, solltest du in zusätzliche Altersrückstellung fließen lassen. Das hat den Vorteil, dass dein AG sich jetzt auch an dem Beitrag zu 50% beteiligt und du in der Rente zu 100% davon partizipierst.
      Gruß
      Versicherungsfuchs

  4. Danke für eure Hilfe.
    Habe jetzt festgestellt dass das Angebot von Haftpflichtversicherungen in Österreich nicht einmal annähernd mit Deutschland mithalten kann. Dies ist vermutlich wegen des höheren Volumens in Deutschland. So etwas wie eine Ausfalldeckung scheint es in Österreich sowieso gleich gar nicht zu geben egal um welches Geld und die Tarife sind um VIELES teurer bei uns. Leider ist es als Österreicher nicht möglich eine Versicherung in Deutschland abzuschließen, da der Wohnsitz in Deutschland sein müsste und daher ist diese Lösung auch nicht möglich. Nach Anfrage bei der einer Versicherung die es in Österreich UND Deutschland gibt ob es möglich wäre einen deutschen Tarif zu bekommen wurde mir gesagt das dies auch nicht möglich sei.
    Muss mich also scheinbar mit unserem jämmerlichen Angebot zufrieden geben.
    Trotzdem Danke für eure Hilfe!!

    Grüße aus Österreich

  5. Privathaftpflichtversicherung:
    Was für eine Deckungssumme würdest du/ihr Wählen für einen Singel?
    Ein Freund der Versicherungsvertreter oder -Versicherungsmakler ist (kenne den Unterschied nicht) hat mit eine Privathaftpflichtversicherung angeboten mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio.€.
    Ist dies Zuwenig?
    Er hat auch noch nichts von einer Haftungsausfalldeckung gehört. Er ist auch noch sehr jung so um die 22 so wie auch ich mit 25.
    Selbstbehalt wäre Null, gilt Weltweit und Kostet 90€ pro Jahr
    Wenn jemand Erfahrungen hat die er mit mir teilen könnte währe ich dankbar.

    Grüße aus Österreich(hoffe wir in Österreich sind mit den Versicherungen halbwegs vergleichbar, was ja bei den Steuern nicht zutrifft)
    Vercingetorix

    1. Hallo Vercingetorix,

      im österreichischen Versicherungsmarkt kenne ich mich nur ein wenig aus. Im BU-Bereich hätte ich dir vielleicht noch das ein oder andere sagen können. Im Haftpflichtbereich habe ich erstmal Fragen: In Deutschland haftet die Privatperson in unbegrenzter Höhe für Schäden. Ist das in Österreich auch so oder gibt es da Deckelungen? Wenn du auch für Schäden unbegrenzt haftest, dann sollte ein Österreicher genau die gleichen Schäden wie ein Deutscher verursachen können und dann würde ich auch hier eher zu Deckungssummen von 5 Millionen Euro aufwärts raten. Ich kann dir aber nicht sagen ob das in Österreich Standard ist und ob es das gibt. Auch die Haftungsausfalldeckung gibt es in Deutschland noch nicht ewig. Ob eine solche Versicherung in Österreich abschließbar ist, kann ich nicht sagen. Lass dich hier vielleicht mal von einem Makler beraten. Ein Versicherungsvertreter kann das nicht unabhängig, da er eine einzige Versicherung vertritt und auch nur diese Versicherung vermittelt.

      Tut mir leid, dass ich dir nicht wirklich weiterhelfen kann.

      Viele Grüße
      Versicherungsfuchs

      1. Hi
        Ja auch in Österreich ist man für sein handel unbegrenzt haftbar. Unsere Länder sind sich schon in SEHR vielen Dingen ähnlich.
        Mein Freund hat nochmal nachgefragt und herausgefunden das es so etwas wie eine Haftungsausfalldeckung in Österreich nicht gibt(zumindest seiner Aussage nach)
        Er hat mir jetzt einen anderen Versicherungsanbieter besorgt bei dem der Beitrag niedriger ist, die Leistungen gleich und die Deckungssumme sogar höher ist(5 Millionen)
        Ist schon auch irgendwie lustig das er nun ein Angebot gefunden hat das billiger und mehr Leistung beinhaltet als sein erster Vorschlag aber naja….

        Grüße aus Österreich
        Vercingetorix

        1. Hallo Vercingetorix,
          ich kenne die Vertragspraxis bei Wohnsitz im Ausland der deutschen Versicherer nicht, aber theoretisch ist es dank der EU möglich, bei einem deutschen Versicherer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Da diese ja weltweit gilt, sollte das kein Problem sein. Ad hoc würde mir in deinem Beispiel die InterRisk in den Kopf kommen, da sie ein Tochterunternehmen eines großen österreichischen Versicherer ist. Anfragen kostet ja nichts…

          Gruß
          Versicherungsfuchs

  6. Ein Nachtrag zu nicht ganz koscher:
    Bei der Riester-Rente über o.g. Versicherung habe ich (als Nicht-Jurist) eine Verständnisfrage gestellt, da ich der Meinung war das ein Satz die ganzen Garantien in Bezug auf die garantierten Rückkaufwerte und somit die letzten zwei Seiten des Versicherungsscheines ungültig bzw. größtenteils garantielos erklärt. Das konnte sich keiner vorstellen und glauben “Das kann gar nicht sein”.

    Nach zwei Monaten kam der Anruf der Fachabteilung des Vetriebes und ein Schreiben der Versicherung: Man bedankte sich für den Hinweis auf den Fehler in der Fomulierung, welcen man (Versicherungsgesellschaft) selber seit 2 Jahren nicht entdeckt hatte in den bis dato ausgegeben Policen. Und man änderte den Satz (Nachtrag) natürlich so ab das er nun einwandfrei ist. Leider so abgeändert das die Garantien nun erst recht nicht das Papier wert sind auf dem sie geschrieben stehen. Also kundenunfreundlich. Das war das i-Tüpfelchen fürs Kündigungsschreiben.

    Aus dem Grund habe ich bedenken das die Versicherung bei der BU im Fall des Falles wenn dann alle juristischen Fallstricke ziehen wird die sie kann. Klar das werden vermutlich alle probieren aber hier stimmt die Emotion nicht. Vom dem her auch der Wunsch nach einem objektiven Berater der das ganze beurteilen und darstellen kann. Inkl. der dann möglichen Optionen.

    1. Hallo K.,

      jetzt brauch ich erstmal ein bisschen um das alles in meinem Kopf zu sortieren. 🙂

      1. Einen guten Berater zu erkennen, ist als Laie sicherlich schwierig. Der erste Blick sollte da vielleicht der Erfahrung gelten. Wie lange ist der Mensch schon als Makler oder Berater tätig? Macht er dies haupt – oder nebenberuflich?
      Ein Berater sollte auch Bewertungen im Internet haben. Er ist ja wirklich von einem guten Feedback abhängig und muss durch gute Beratung den Kunden binden und nicht durch einmalige Abschlüsse sein Geld verdienen.

      2. Ich gehe davon aus, dass du hier eine “Rürup-Rente mit BUZ” (Rürup-Rente: Basisrente der Schicht 1; BUZ: Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) abgeschlossen hast. Grundsätzlich ist es richtig, dass man Kapitalaufbau und Absicherung voneineander trennen soll. Bei dem vorliegenden Produkt habe ich jedoch eine differenzierte Meinung. Wenn du also eine Rürup-Rente hast, kannst du den gesamten Beitrag mit BUZ steuerlich geltend machen. Im Leistungsfall wird dann aber auch die BU-Rente versteuert. Da nun aber “nur” jeder vierte BU wird, spricht das dafür, dass du wahrscheinlicher einen “guten Deal” machst, da du nie eine BU-Rente bekommst, die Beiträge aber trotzdem absetzen konntest. Das hebt die Nachsteuerrendite des Rentenbausteins erheblich.

      3. Mit dem Kündigen einer BU und ersetzen durch eine andere tue ich mir immer ganz schwer. Hier geht es mir weniger um die bereits gezahlten Beiträge, sondern um die bereits verstrichene Verjährungszeit. Du hast erstmal richtig gehandelt, indem du den Versicherer noch in Kenntnis von gesundheitlichen Umständen gesetzt hast. Nach fünf Jahren sind dann die fahrlässigen Falschangaben bei der Gesundheitsabfrage verjährt und dann bist du von der Seite schon mal nicht mehr wirklich angreifbar. Nach 10 Jahren wären auch Vorsatz und Arglist verjährt, aber ich glaube, da muss man bei dir eher keine Gedanken drum machen.
      Wenn es die große Zweistädteversicherung am Anfang des Alphabet ist, kannst du von Seiten der Bedingungen beruhigt sein. Die Vertragsbedingungen sind gut.

      4. Du kannst natürlich bei deinem Versicherer anfragen, ob er deine BUZ in eine SBU (selbstständige BU) umwandelt. Den Rententeil bekommst du aber nur beitragsfrei gestellt, da Rüruprenten nicht kapitalisierbar sind.

      5. Kinder: Grundsätzlich sind Kinder kleine Menschen, die mal groß werden. Ich bin daher ein Freund von Anwartschaftversicherungen. Es kann immer etwas passieren, weswegen der große Mensch dann z.B. keine BU mehr bekommt. Wenn Mama und Papa dann schon eine Schulunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatten, die sich in eine BU umwandeln lässt, dann hat das Kind wirklich was davon. Eine Unfallversicherung für Kinder kann sinnvoll sein, da sie noch keine BU bekommen und Kinder rumtollen.
      In der Privathaftpflichtversicherung sollte man vielleicht darauf achten, dass auch deliktunfähige Kinder “versichert” sind. Das ist für den nachbarschaftlichen Frieden evtl. wichtig, da sonst der Nachbar seinen Schaden nicht ersetzt bekommt. (Wenn du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast und dein Kind verursacht einen Schaden, bekommt der geschädigte kein Geld, da niemandem etwas vorzuwerfen ist.)

      6. Riesterrente ist ein riesen Thema, auf das wir vielleicht zu einem anderen Zeitpunkt nochmal fokusiert eingehen.

      Ich hoffe ich habe jetzt alles soweit beantworten können.

      Viele Grüße
      Versicherungsfuchs

      1. Hallo Versicherungsfuchs,

        vielen Dank für Deine ausführliche Antwort auf mein komplexes Fragenkonstrukt 🙂

        Das Wort Rürup steht im Private-Renten/BU-Versicherungsvertrag nirgends. Auch der Vertriebler nahm es nie in den Mund. Ich war (laienhaft) immer der Meinung das es Rürup nur für Selbstständige gibt und nicht für Angestellte. Ich bin ja angestellt. Außerdem ist die soweit ich es sehe schon kapitalisierbar. Rürup ist ja nicht kündbar. Diese hier ist kündbar und hat Rückkaufwerte.

        Das Dinge nennt sich Vermögensaufbau und Sicherheitsplan. Ob da nun die kapitalisierbare Rente oder der BU-Teil oder Pflegerente oder Todesfallzahlung der Hauptteil ist und die anderen Optionen ist nicht klar. Es scheint ein Oberbegriff zu sein und ich kann dann die Module selbst zusammenstellen vor Abschluss. Bei mr ist quasi alles mit drin. Auf mich wirkt es das die Rentenversicherung die Basis ist und BU/Arbeitskraft, Pflege und Todesfall als Absicherungskomponenten hinzukommen.
        Dank privatem Vermögensaufbau ist zumindest Todesfall und Pflege sicher in ein paar Jahren vernachlässigbar. In meinem Fall. So scheint es mir. Privat-Rente ggf. auch wobei dann die Versicherungsgrundlage weg wäre. Mal sehen. Auf jeden Fall bin ich Dank Dir schon ein paar Schritte weiter.

        Die Versicherung ist von der von Dir benannten Versicherungsgesellschaft. Danke für die Info / Einschätzung zu den Bedingungen. Das beruhigt mich etwas.

        Dann werde ich mich mal auf die Beraterrecherche machen und Trennungsoptionen/Änderungsoptionen oder auch Halteoptionen evaulieren.

        Danke für die Tipps bzgl. der Kinder. Man lernt immer wieder dazu.

        Riester-Rente ist sicher ein interessantes Thema, für mich aber gegessen.

        Einerseits da der letzte Vetriebler hier das blaue vom Himmel versprach plus genannte Ungereimtheiten. Die zwei vorherigen (in der Summe also drei) waren zwar gut solange man nicht hinter die Kulissen schaut. Der Berater hat sie mir nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt. Er hat selbst erst später mitbekommen das die doch nicht so toll sind wie gedacht und war da auch ganz offen und ehrlich selbst entäuscht. Mittlerweile hat er nach ein paar Jahrzehnten Versicherungsvertreter mit Herzblut den Job und die Branche gewechselt. Aus solchen Gründen.
        Die Kommuikation der Gesellschaft sowie die dann aufgetauchten versteckten Kosten in der angeforderten Zerlegeaufstellung waren dann auch hier der Punkt für einen Schlussstrich, fast zeitgleich. Das dann bei Bitten nach Erläuterung der Kosten diese in der nachfolgenden Zerlegeaufstellung einfach weggelassen wurden da “auf Sacharbeiterebene nicht erklärbar” und somit keine Antwort für mich erhältlich war, war der Schlusspunkt. Knapp 30% Kosten pro monatlichen Beitrag in der Summe will ich nicht zahlen.

        1. Hallo K.,
          eine Rüruprente kann auch von Angestellten und Beamten abgeschlossen werden und ebenso steuerlich geltend gemacht werden. Andersrum kann Riester nicht von Selbstständigen abgeschlossen werden, es sei denn er/sie ist mittelbar über den Partner berechtigt.
          Ein Versicherungsberater wird dir sagen können, um welche Art (Schicht) von Rentenversicherung es sich bei deinem Tarif handelt und ob es ggf. möglich ist, die BU auszugliedern.

          Gruß
          Versicherungsfuchs

  7. Hallo Versicherungsfuchs,
    ich habe auch noch drei Fragen Dir mir auf den Fingern brennen.
    1. Wie finde ich einen guten Honorarberater bzw. wie erkenne ich diesen? Wie sehe ich ob er meine Fragen auch kompetent beantworten kann. Diese würden sich detailliert auf das Themengebiet bei Frage 2 beziehen.
    Klar es gibt nicht so viele Honorarberater aber allein bei mir im Eck ca. 2-3 im ersten Suchlauf.

    2. Ich habe eine BU-Rente gekoppelt mit einer Privatrente inkl. Pflegegeld-Anwartschaft (Einmahlzahlung in unbekannter Höhe mit 65 Jahren), Todesfallzahlung usw….. Man hört ja immer das Ab/Versicherung und Vermögensaufbau trennen soll. Damals bekommen über einen Vertriebsverkäufer einer großen dt. Vermögensberatung von der ich mittlerweile nicht mehr so angetan bin (im Gegenteil). Grund: Meine bisherige BU war von den Leistungen wirklich unterirdisch. War sie wirklich.

    Nun stehe ich vor der Frage (sofern die Privatrente ablösbar/Teilkündbar wäre) ob sich hier eine Trennung lohnt bzw. sogar eine Kündigung des Gesamtpaketes und alles auf Anfang.
    Es fließen aktuell insgesamt 200 EUR inkl. gezillmerte Abschlusskosten pro Monat in den Vertrag. 100 davon sind für den BU Teil und die anderen 100 für die Privatrente (Vermögensaufbau). Abgeschlossen 2015 also geht noch nicht alles komplett in die Töpfe. Somit wäre bei einer (Teil)Kündigung auch noch nicht zu viel Geld an Provisionen verbrannt.
    Die Fonds zum Kapitalaufbau habe ich schonmal geändert von Dachfonds bzw. Hedgefondprodukte auf “Non-Dachfonds”. Leider nur aktive Fonds mit saftiger TER des Kooperationspartners. Dafür aber nun ein paar gute.

    Einerseits wäre der Privatrentenanteil ein weiteres “Rentenstandbein”. Zusätzlich zur 1. Gesetzlichen, 2. eine kleine (Zwangs)-Betriebsrente und 3. Privatervermögensaufbau via Langfristinvestments über Aktien/ETFs seit etwas über einem Jahr* (davon hoffe ich die “Rentenlücke” zu schließen oder gar sogar komplett von den anderen Rentenstandbeinen unabhängig zu werden). Ein sehr großzügiger Notgroschen liegt auf dem Tagesgeld parat.

    *) Eigentlich schon viele Jahre länger aber seit über einem Jahr sehr “aktiv/zielorientiert” bzw. besser gesagt bewusst.

    Andererseits könnte ich die vom Vermögensaufbau frei werdenden 100 EUR komplett in mein drittes Standbein stecken. Das wäre kostengünstiger und effektiver für die Rendite. Allerdings halt keinen (steuerlich relevanten) Versicherungsmantel mehr drum rum. Nachdem sich Steuergeschichten eh nicht beeinflussen oder vorhersagen lassen, wäre mir der fehlende Versicherungsmantel quasi “egal”.
    Auch das Pflegetagegeld würde ich dann über den Vermögensaufbau im dritten Standbein abdecken. So braucht es keine Einmahlzahlungen in unbekannter Höhe nur für eine Eventualität. Das kann ich mit meinem Anlage-Zeithorizont gut selber erwirtschaften/abdecken.

    Ein paar Eckdaten zu meiner Situation: männlich, Nichtraucher, Noch-Single 30 Jahre, bald verlobt und verheiratet, ein (Wunsch)-Kind ist bereits im mütterlichen Bauch am wachsen und gedeihen. Wir wohnen für eine kleine Unistadt noch gut bezahlbar zur Miete in einer Familienfähigen Wohnung (Glücksgriff). Aktuell bin ich noch im “Öffentlichen Dienst” (TV-L/TV-UK) mit unbefristetem Vertrag und deshalb auch (noch) die “Pflicht”-Betriebsrente/Zusatzversorgung solange die Arbeitgeber da nicht wieder versuchen ranzugehen. Es steht auf Grund der Rahmenbedingungen evtl. eine Wechseloption in die freie Wirtschaft an. In trockenen Tüchern ist dies aber noch nicht.

    Einen BU-Schutz erachte ich per se als sinnvoll und nötig. Als baldiger Familienvater erst recht.
    Riesterrente o.ä. sind alle schon auseinander genommen und nach reiflicher Überlegung gekündigt. Das läuft nun in Standbein 3. Privathaftpflicht in Kombi mit Haurat, Glas und Unfallversicherung gibt es auch seit 2015 über die selbe Vertriebsgesellschaft bzw. den selben zugeh. “exklusiven” Versicherungspartner mit dem Zweistädtenamen. Die BU würde evtl. ein oder zwei gesundheitliche Einschränkungen hinnehmen müssen bzw. hat sie bisher hingenommen (korrekter ausgeschlossen). Eine anonyme Voranfrage wäre dann natürlich hilfreich.

    Bei der bisherigen habe ich den Fragenkatalog später nochmal korrigiert und die Versicherung in Kenntnis gesetzt, da der “Berater” initial bei Abschluss sehr zu meinen “Gunsten” eingetragen bzw. angekreuzt hatte. Das hat ihm zwar nicht geschmeckt aber ich fühle mich so sicherer in Bezug auf die vorvetragliche Anzeigepflicht. So ganz koscher kommt es mir aber immer noch nicht vor….. Vorallem da ich mir nicht sicher bin ob manches ggf. nicht ausgeschlossen wurde und anderes evtl. zu breigefächert. Aber ich habe schon bei Detailfragen zur Riester-Rente gemerkt das der Berater sich hier nicht wirklich auskennt und ich mich durch einlesen schon besser auskannte. Und das als Nicht-Jurist.

    Eine Zahnzusatz inkl. Krankenhaus-2-Bett-Zimmer bei einer anderen Versicherung gibt es auch noch. Auf Grund eines Unfalls in der Kindheit welches mir ein Zahn-Implantat bescherte will ich diese auch erstmal halten. Und natürlich die Kasko-Haftpflicht-Versicherungen fürs Auto.

    3. Welch Versicherungen (außer Krankenkasse und Haftpflicht) empfehlen sich den für Kinder?
    Meine Eltern haben anno dazumal für mich als Kind eine Unfallversicherung und ein Krankenhaustagegeld für mich abgeschlossen gehabt. Damals okay aber dann nie mehr angepasst und deshalb unterdimensioniert. Mit 18 habe ich die Unfallversicherung dann übernommen bis zur Kündigung da unpassend. Die Krankenhaustagegeldversicherung läuft zu sehr günstigen Konditionen noch aber meine Mutter ist hier noch der Beitragszahl und Versicherungsnehmer. Ich hätte später (bei Ihrem Tod) die Option diese auf Wunsch zu übernehmen. Diese hat damals auch schon mal gutes Geld gebracht, wobei ich deshalb trotzdem nicht im Krankenhaus liegen möchte.

    Macht ein Unfallversicherung für Kinder Sinn? Oder andere Versicherungen / ähnliches?
    Ich will das was sinnvoll ist. Aber mich auch nicht überversichern. Glas z.B. würde ich heutzutage nicht mehr abschließen. Da es “nur” 2 EUR im Monat sind stört es mich aber nicht.

    Vielen Dank für Deine Antworten / Deine Meinung. Und auch dafür das Du uns diesen verständlichen und vorallem offenen Einblick gibst.
    Viele Grüße
    K.

  8. Hallo,
    absolut lesenswertes Interview (beide Teile)!
    Mit der BU habt ihr ja schon ein “heißes Eisen” angefasst. Ich habe eine und vertraue einfach mal darauf, dass ich zu meinem Recht komme, wenn der Fall der Fälle eintritt. Wenn ich erst gar keine abschließe, ist auch das Hoffen vergeblich 😉
    Ich verstehe allerdings die allgemeinen Bedenken und bin auch der Meinung, dass die Versicherungsbranche nicht wirklich hilft mehr Vertrauen zu fassen. Wobei man deren Interessen ja auch wiederum akzeptieren muss.
    2 konkrete Fragen zur BU:
    1. Wie viel Sinn macht BU UND Unfallversicherung (also beides zu haben)?
    2. Ab wann brauch man vielleicht keine BU mehr? Ich meine ab einer bestimmten Vermögenssituation. Ist mir klar, dass man hier schlecht konkrete Beträge nennen kann, aber vielleicht gibt es andere Anhaltspunkte an denen man festmachen kann, dass das erreichte Vermögen keine BU mehr benötigt (zumal die versicherte Rente vielleicht eh nicht sooo wahnsinnig hoch ist)?

    Wenn ihr jetzt noch einen dritten Teil zum Thema “Riester” macht geht hier bestimmt noch mal die Post ab.
    Ich weiß ja, dass die allermeisten einen regelrechten Hass gegen die “Riester” hegen. Auch absolut verständlich, bei dem was da an Gebühren den Bach runtergeht. Trotzdem sehe ich auch das Thema nicht so einseitig. Stichworte: Garantie der gezahlten Beiträge und Zulagen, Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Es gibt mit Sicherheit Fälle wo eine Riester keine schlechte Wahl ist, oder?
    Kann man denn trotz der Garantien am Ende in irgendeiner Form mit einem Minus dastehen?
    Ich rede nicht davon, dass es immer und überall Helden gibt, die die ggf. gesparten Beiträge tausendmal besser (anders) anlegen würden.
    Hängt das dann nur davon ab, wie lange man lebt? Wenn man früh dahinscheidet wird doch was aus meinem Topf vererbt, oder? Also in welchen Fällen macht man mit der Riester trotz Garantien “Miese”?
    Vielleicht kann der Fuxx da noch mal sein Wissen und seine Meinung preisgeben. Einen dritten Teil zu dem Thema fände ich genial – jetzt wo man den Experten an der Hand hat!
    Danke und Gruß
    Vincent von freaky finance

    1. Hallo Vincent,

      Super Vorschlag! Das macht Sinn. Bei mir klafft beim guten Herrn Riester auch eine große Wissenslücke. Über ein stammtischwürdiges „Ist doch alles Schmu!“ komme ich kaum heraus. Ich werde mal einen Plausch mit dem Versicherungsfuchs halten und schauen ob da was geht. Es sollte doch mit dem Teufel zugehen, wenn der Fuchs sich hier nicht auskennt.

      Übrigens herzlich Willkommen unter den Finanzbloggern. Der Beitrag über Deinen Weg in die finanzielle Freiheit war ein echter Knaller. Spannende Lebensgeschichte! Wir sollten irgendwann mal ein Bierchen trinken gehen.

      VG, Nico

      1. Hallo Nico,
        es wäre wirklich lasse, wenn es klappt mit einer Fortsetzung zum Thema Riester. Und ich denke da bin ich nicht allein mit der Meinung 😉

        Danke für den Willkommensgruß. Freut mich, dass meine Geschichte dir gefallen hat. Und danke fürs Verlinken!

        Ich lese deinen Blog auch sehr gerne! Es würde mich riesig freuen, wenn es mal auf das von dir vorgeschlagene Kaltgetränk klappt 🙂

        Uns verbindet nebenbei die (richtige!) Raute im Herzen!

        Grün-weiße Grüße
        Vincent

    2. Hallo Vincent,

      zu deinen beiden Fragen:
      1. Eine BU und eine Unfallversicherung haben grundsätzlich zwei verschiedene Absicherungsgründe. Mit einer BU willst du dein laufendes Einkommen versichern, mit eine Unfallversicherung möchtest du einen bestimmten Betrag absichern, damit du im Invaliditätsfall eine Summe x bekommst, mit der du dein Lebensumfeld auf deine Invalidität abstimmen kannst. Die BU ist meiner Meinung nach wesentlich wichtiger, da man das Lebensumfeld auch nach und nach auf sich abstimmen kann.  Manche Unfallversicherungen haben zwar noch Renten als einen Annex dabei, diese leisten aber auch nur im Falle eines Unfalls. Durch den verschiedenen Absicherungshintergrund kann es also sinnvoll sein, ich habe aber für mich entschieden keine dauerhafte Unfallversicherung abzuschließen.

      2. Die Frage ist relativ einfach zu beantworten: Du brauchst keine BU mehr, wenn du mit deinem passiven Einkommen (Kapitalerträge, Renten oder was auch immer) nicht mehr auf Erwerbstätigkeit angewiesen bist.

      Zu Riester habe ich wohl auch eine differenziertere Meinung als der Durchschnittleser hier. Mit dem richtigen Produkt zum richten Zeitpunkt und richtig eingesetzt meine ich, dass Riester eine sinnvolle Ergänzung im Rahmen der finanziellen Freiheit sein kann. Ich stehe Nico gerne zur Verfügung für weitere Teile. Kurzfristig wird das aber schwierig, da ich die nächsten drei bis vier Monate sehr eingespannt sein werde und ich dann ja auch noch hier für Fragen da sein möchte.

      Gruß
      Versicherungsfuchs

      1. Lieber Fuxx,
        vielen Dank für deine Antworten!

        Ich denke ich werde noch eine Weile BEIDE Versicherungen (BU und Unfall fortführen). Aber jetzt weiß ich ja worauf ich achten muss und werde das von Zeit zu Zeit neu bewerten 🙂

        Vielen Dank, dass du hier dein Wissen zur Verfügung stellst. Eine “Riester Besprechung” wäre genial. Grad jetzt wo du schon hast durchblicken lassen, dass es nicht auf das übliche Riester-Bashing hinauslaufen würde. Meine Frage, ob es trotz aller Garantien ein Minusgeschäft werden kann ist ja noch offen. Ich gehe mal davon aus, dass die dann im 3. Interview beantwortet wird 😉
        Wenn das erst Ostern veröffentlicht wird, ist das auch nicht schlimm. Alles zu seiner Zeit.
        In diesem Sinne wünsche ich erstmal einen schönen Restadvent.

        Beste Grüße
        Vincent

  9. Hallo,

    zur Auslandsreisekrankenversicherung: Ein absolutes Muss für jeden gesetzlich Versicherten, der auch nur einen Fuß über die Grenze setzt – selbst wenn es in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen geht. Zum einen stellt das SV-Abkommen den Reisenden “nur” einem einheimischen Versicherten im dortigen gesetzlichen System gleich – und die gesetzliche Absicherung ist bei weitem nicht überall so umfassend wie bei uns. In manchen Ländern ist der nächste Kassenarzt erst in der übernächsten Großstadt zu finden, und grade in den Touristenzentren sind viele Ärzte ohne “Kassenzulassung”. Zum anderen ist selbst dieser Schutz oft nur schwierig umzusetzen – wenn der (Kassen)Arzt sich im Notfall stur stellt und (rechtswidrig) die Behandlung nach SV-Abkommen verweigert, bleibt oft keine Wahl als eine Privatrechnung zu akzeptieren und sich später von der Kasse den Kassensatz zurückzuholen. Auf der Differenz bleibt man sitzen. Und ein Rücktransport nach Deutschland ist im SV-Abkommen nie abgesichert.

    Zu den anderen Krankenzusatzversicherungen: Die wichtigste für Arbeitnehmer fehlt! Bei längerer Krankheit (über sechs Wochen) fällt das Gehalt aus und es gibt nur noch Krankengeld von der Krankenkasse. Das kann schon mal eine 40%-Einbuße im Nettoeinkommen bedeuten. Das über mehrere Monate – da kann’s dann finanziell schon finster werden. Zur Einkommenssicherung ist eine Krankentagegeldversicherung zu empfehlen, die nach 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit das gesetzliche Krankengeld aufstockt (nicht zu verwechseln mit der Kranken*haus*tagegeldversicherung, die eher überflüssig ist). Zahnzusatzversicherung, Einbettzimmer und Chefarzt im Krankenhaus sind nett zu haben (wenn man sie sich leisten kann/will), wenn man sie nicht hat wird man aber nicht in existenzielle Schwierigkeiten geraten.

    Gruß
    Swantje

    1. Hallo Swantje,
      mit der Auslandskrankenversicherung hast du absolut Recht, wenn man das Preis-Leistungs-Verhältnis bedenkt. Wer es sich leisten kann in Urlaub zu fahren, sollte über die 10€ p.a. Beitrag für eine Auslandskrankenversicherung nicht weiter nachdenken. Grundsätzlich sollte man sich eine Gute raussuchen und alle Jahre wieder mal schauen, ob es Verbesserungen des Standards auf dem Markt gegeben hat und ggf. die Versicherung wechseln.
      Die Krankentagegeldversicherung muss man differenziert betrachten und es ist gut, dass du es ansprichst, da ich es nicht getan habe. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Schutz:
      1. Die ersten sechs Wochen 100% Lohnfortzahlung.
      2. Dann bis zu 72 Wochen (78 Wochen minus 6 Wochen Lohnfortzahlung) gesetzliches Krankentagegeld (der niedrigere Wert von 70% des Bruttos bzw. 90% des Nettos).

      Somit ist auf jeden Fall schon mal ein Schutz gegeben. Man kann sich jetzt überlegen, ob man durch eine Krankentagegeldversicherung diese Lücke schließt. Dabei sollte man jedoch folgendes bedenken:
      1. Eine gute BU-Versicherung zahlt vom Monat der auf die BU folgt (Lohnfortzahlung ist noch gegeben), wenn der Versicherte aufgrund Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall seinen Beruf (zu 50%) voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht ausüben kann oder bereits sechs Monate ununterbrochen nicht ausüben konnte und der Zustand andauert.
      2. Eine Krankentagegeldversicherung endet grundsätzlich, wenn der Versicherte eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bezieht.

      Hat man also eine gute BU mit ausreichend hoher monatlicher Rente, geht es dann bei dem Krankentagegeld darum, die Zeit zwischen dem Ende der Lohnfortzahlung und Krankheitszeiträumen unter 6 Monaten abzusichern. Keine Frage, das kann sinnvoll sein, wenn das monatliche Budget eher auf Kante genäht ist oder keine BU vorhanden ist. Auch wird eventuell der Übergang zwischen Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsrentenzahlung eventuell holprig werden. Um sich da noch ein Stück weiter abzusichern, kann man eine BU mit AU-Klausel (der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit [gelber Schein, meist von einem Facharzt] reicht) wählen.
      Der Durchschnittsleser dieses Blogs hat das aber meist abgesichert: Er stellt seinen monatlichen Sparplan für diesen Zeitraum ein.
      Das kann aber -wie gesagt- auch ein sehr sinnvoller Baustein in der Planung der individuellen Absicherung sein, man kann sich jedoch auch mit guten Gründen bewusst dagegen entscheiden. Das ist ein weiterer Grund, warum ich denke, dass man sich zur Absicherung seines Einkommens mit einem Profi zusammensetzen sollte, der einem all diese Eventualitäten aufzeigt.

      Vielen Dank für deinen produktiven Beitrag und viele Grüße
      Versicherungsfuchs

  10. Danke für diesen tollen 2. Teil! Ich habe zwei Anmerkungen…
    1. Rechtschutz: Ich sehe das differenzierter. Um wirklich von der Rechtschutzversicherung zu profitieren, muss man zunächst einmal eine Deckungszusage erhalten. Persönlich habe ich hier bereits schlechte Erfahrungen gemacht. Hast du dann mehr als 2 Klagefälle in kurzer Zeit, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man vom Versicherer gekündigt wird. Bestätigen kann ich das persönlich nicht. Es wurde mir jedoch bereits mehrfach berichtet.
    2. BU-Anzeigepflicht: Vollkommen richtig! Die genaue Aufbereitung der Gesundheitshistorie im Vorfeld der BU ist absolut notwendig. Viele Leute investieren hier nicht viel Zeit aber gerade hier wäre es besonders wichtig.

    1. Hallo Bankenmärchen,
      eine Deckungszusage gibt der Versicherer natürlich nur dann, wenn die Erfolgsaussichten einer Klage vorhanden sind. Bei dem Versicherer sitzen auch Juristen, die vorab eine Prüfung der Erfolgsaussichten vornehmen. Das ist auch unbedingt im Interesse aller Versicherten (—> VersichertenGEMEINSCHAFT). Wenn Deckungszusagen für aussichtslose Fälle gegeben werden, hat dies eine Beitragssteigerung für das gesamte Kollektiv zur Folge. Der Versicherer schützt somit die Versichertengemeinschaft vor unnötigen Kosten. Sowohl als Privatperson, als auch als ehemaliger Anwalt, kann ich nicht bestätigen, dass Deckungszusagen willkürlich versagt werden.
      Das Kündigungsrecht in Schadensfällen ist beidseitiger Natur. Auch der Versicherungsnehmer kann nach einem Schadensfall kündigen. Das betrifft nicht nur Rechtsschutzversicherungen, sondern alle Schadensversicherungen, z.B. auch die private Haftpflichtversicherung.

      Viele Grüße
      Versicherungsfuchs

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